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Höhere Pauschale für Übungsleiter und Betreuer

Ab 2021 dürfen Sie als neben­beruflich tätiger Ausbilder, Trainer, Erzieher, Dozent, Künstler oder als Pfle­gekraft 600 Euro mehr im Jahr steuer- und sozial­abgabenfrei erhalten. Das gilt auch für ehren­amtlich tätige recht­liche Betreuer, Vormünder oder Fürsorgepfleger. Auch neben­berufliche Helfer in Corona Impf- und Testzentren können in den Jahren 2020 und 2021 die Frei­beträge erhalten.

Das ist neu. Neben­beruflich tätige Trainer, Dozenten, Erzieher in gemeinnützigen, gemeinnützigen, mild­tätigen oder kirchlichen Bereichen können ab 2021 bis zu 3 000 Euro steuer- und sozial­abgabfrei behalten statt bisher nur 2 400 Euro. Genauso ist der abgabenfreie Betrag für ehren­amtlich tätige recht­liche Betreuer, Vormünder oder Fürsorgepfleger auf 3 000 Euro gestiegen.

Auch Helfer in Impf­zentren sind begüns­tigt: Führen sie Aufklärungs­gespräche oder impfen, gibt es die Übungs­leiterpauschale. Helfer bei Verwaltung und Organisation erhalten die Ehren­amts­pauschale (siehe unten). Das gilt für die Steuer­jahre 2020 und 2021. Darauf haben sich Bund und Länder laut ­Finanz­ministerium Baden-Württem­berg jüngst geeinigt (baden-württemberg.de). Das gilt auch für Helfer in Corona-Testzentren (Ober­finanzdirek­tion Frank­furt am Main vom 15. März 2021, Az. S 2331 A-49-St 210).

Achtung! Allerdings werden diese ehren­amtlichen Jobs zusammenge­rechnet. Bekommen Sie etwa 2 000 Euro aus einer ehren­amtlichen Tätig­keit als Vereins­trainer, bleiben nur noch 1 000 Euro des Frei­betrags für eine Betreuer­tätig­keit übrig.

Tipp: Den Übungs­leiterfrei­betrag erhalten Sie auch, wenn Sie bei einer öffent­lich-recht­lichen Körperschaft tätig sind. Dazu zählen Universitäten, Schulen, Sport­ver­eine und Volks­hoch­schulen, nicht jedoch Parteien oder Gewerk­schaften.

Höhere Pauschale im Ehren­amt

Wer sich ehren­amtlich neben­beruflich in gemeinnützigen, mild­tätigen oder kirchlichen Vereinen und Organisationen engagiert, bekommt für die Vergütung der Tätig­keit einen Frei­betrag.

Das ist neu. Für ehren­amtlich Tätige sind ab 2021 bis zu 840 Euro im Jahr steuer- und sozial­abgabfrei statt bisher nur 720 Euro. Begüns­tigt sind etwa ehren­amtliche Tätig­keiten als Vereins­vorstand, Schatzmeister, Platz­wart, Gerätewart, Reinigungs­dienst, Fahr­dienst von Eltern zu Auswärts­spielen von Kindern oder Schieds­richter im Amateur­bereich.

Tipp: Auch ehren­amtliches Engagement von Arbeits­losen, Studenten, Hausfrauen oder -männern, Vermietern oder Rentnern gilt als neben­berufliche Tätig­keit und ist begüns­tigt.