Die Steuererklärungen für 2024, 2023, 2022 und 2021 sind noch nicht abgegeben? Wie lange eine Steuererklärung rückwirkend abgegeben werden kann, hängt davon ab, ob die Abgabe freiwillig erfolgt oder verpflichtend ist.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht unter anderem in folgenden Fällen:
- Die steuerpflichtigen Nebeneinkünfte liegen über 410 Euro.
- Auf der Lohnsteuerkarte (bzw. in den elektronischen Lohnsteuermerkmalen – ELStAM) wurde ein Freibetrag eingetragen.
- Es wurde Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld etc. über 410 Euro bezogen.
- Es bestanden parallel mit mehreren Arbeitgebern Arbeitsverhältnisse.
- Es liegen Kapitalerträge vor, bei denen keine Abgeltungsteuer erhoben werden konnte.
- Nicht verheiratete oder geschiedene Eltern wollen bestimmte Freibeträge für ein Kind übertragen.
- Bei Verheirateten hatte ein Ehepartner das ganze Jahr oder zeitweise die Steuerklasse 5 oder 6.
Im Umkehrschluss heißt das: Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss auch keine abgeben.
Lohnt sich die freiwillige Abgabe der Steuererklärung?
Ja! Denn oft bekommen genau diejenigen Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, eine Steuerrückzahlung.
Die Abgabe der Steuererklärung lohnt sich besonders dann, wenn während eines Jahres zum Beispiel hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen angefallen sind oder eine Heirat stattgefunden hat. Dann ist eigentlich immer eine Steuererstattung drin.
Fristen für die Abgabe der Steuererklärung
Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat nicht besonders lange Zeit dafür: Die Steuererklärung muss bis zum 31.7. des Folgejahres beim Finanzamt sein.
Wenn dieser Termin nicht eingehalten werden kann, kann eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden. Dafür haben wir hier einen Musterbrief für die Fristverlängerung bei der Einkommensteuererklärung vorbereitet.
Abgabefrist bei freiwilliger Steuererklärung
Bei der freiwilligen Abgabe gilt eine längere Frist. Diese Steuererklärungen müssen erst nach vier Jahren – und dann auch erst Ende Dezember – beim Finanzamt eingehen.
Bis zum 31.12.2025 kann also noch die Steuererklärung für das Jahr 2021 abgegeben werden.
Wichtig: Die Steuererklärung muss bei der freiwilligen Abgabe am 31.12. vor Mitternacht beim Finanzamt sein. Es reicht nicht, wenn die Steuererklärung erst am 31.12. per Post abgeschickt wird. Die Steuerformulare können auch noch bis kurz vor 24 Uhr in den Hausbriefkasten des Finanzamts eingeworfen werden.
