Es gibt Werktage, Sonntage und Feiertage – Arbeitstage können grundsätzlich alle Tage sein. Werktage sind die Tage im Zeitraum von Montag bis einschließlich Samstag, Arbeitstage sind für die meisten Angestellten und Beamten im Zeitraum von Montag bis Freitag.
Was für die einen Feiertage oder Wochenende sind, sind in der Gastronomie, in Krankenhäusern, bei der Polizei und in vielen anderen Berufen wiederum Arbeitstage. Wenn aber oft auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gearbeitet wird, hat das über die Monate und das ganze Kalenderjahr große Auswirkungen auf die tatsächlichen Arbeitstage. Somit auch eine große Relevanz für Arbeitnehmer, die korrekte Anzahl tatsächlicher Arbeitstage für die eigene Steuererklärung zu berechnen.
Dafür gibt es im Arbeitstagerechner die Abfrage, ob wegen Sonntags- und Feiertagsarbeit Tage addiert werden sollen. Umgekehrt ist es wichtig, von allen möglichen Arbeitstagen (den Gesamttagen) alle deine Urlaubstage und Krankheitstage abzuziehen, um die realen Arbeitstage zu berechnen. Auch danach fragt der Arbeitstagerechner.
Wie viele Arbeitstage erkennt das Finanzamt an?
Für jeden Tag, an dem du zu deiner regelmäßigen Arbeitsstätte fährst, kannst du in der Steuererklärung die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Viele Finanzämter fordern keine Berechnungen oder Nachweise, sondern akzeptieren gängige Berechnungen von Arbeitstagen:
- bei einer 4-Tage-Woche: 180 Arbeitstage
- bei einer 5-Tage-Woche: 230 Arbeitstage
- bei einer 6-Tage-Woche: 280 Arbeitstage
Wichtig: Diese Zahl ist ein Erfahrungswert, auf den es keinen Rechtsanspruch gibt. Letztlich richtet sich die Zahl der Arbeitstage nach den individuellen Verhältnissen. Es ist daher wichtig, die korrekte Anzahl von Arbeitstagen für dein Steuerjahr zu berechnen.
Geht aus der Steuererklärung hervor, dass du an weniger Tagen als üblich zur Arbeit gefahren bist, etwa bei Bezug von Krankengeld oder bei Angabe von mehrtägigen Auswärtstätigkeiten, kürzt das Finanzamt häufig die Arbeitstage.
