Die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) für Kinder ist seit dem Veranlagungszeitraum 2023 in der Steuererklärung (Anlage Kind) verpflichtend,
um Kinderfreibeträge zu erhalten.
Sie dient dem Datenabgleich zur Vermeidung von Doppelzahlungen beim Kindergeld.
Die Nummer wird nach der Geburt automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugesendet.
Wichtige Informationen zur IdNr. des Kindes:
- Wo zu finden: Das BZSt schickt den Bescheid mit der IdNr. einige Wochen nach der Geburt des Kindes automatisch an die Eltern.
- Verlust: Ist das Schreiben nicht auffindbar, kann die Nummer beim BZSt erneut angefordert werden.
- Fehlende Nummer: Kann die IdNr. nicht ermittelt werden (z.B. bei nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern), kann das Finanzamt diese zur internen Verwendung selbst ermitteln.
- ELSTER-Hinweis: Seit Mitte 2024 ist die Eingabe in ELSTER zwar technisch nicht mehr zwingend für die Abgabe, inhaltlich ist die Angabe für die Berücksichtigung von Freibeträgen aber weiterhin nötig.
