Die Grundsteuererklärung mit Elster ist alles andere als einfach. Damit Du keinen Ärger hast oder am Ende sogar mehr Grundsteuer zahlst als nötig, hat unser Steuerexperte Jörg die größten Stolperfallen für Dich identifiziert.

Falle #1: Du gibst zu viel Wohn- und oder Nutzfläche an

In diese Falle können praktisch alle Eigentümer tappen, deren Immobilie nicht in Baden-Württemberg steht. Denn im Bundesmodell oder den Flächenmodellen der übrigen Bundesländer heißt es praktisch: Je mehr Fläche, desto mehr Grundsteuer. Im Zweifelsfall solltest Du also genau nachmessen und auch nur die Quadratmeter angeben, die Du zwingend angeben musst.

Zur Wohnfläche gehört alles, was Du zum Wohnen nutzt, also z. B. Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche, aber eben auch das heimische Arbeitszimmer. Dafür gehören z. B. Abstellkammern und Kellerräume nicht dazu. Flächen unter Dachschrägen musst Du entweder nur zur Hälfte (Deckenhöhe unter zwei Metern) oder gar nicht (Deckenhöhe unter einem Meter) angeben. Was alles zur Wohnfläche gehört, zeigt Dir die Übersicht:

 

Und dann gibt’s noch die Nutzfläche. Dazu gehören z. B. Garagen, die zu Deiner Immobilie gehören und Gartenhäuser. Wenn Deine Immobilie in Bayern, Hamburg oder Niedersachsen liegt, wo ein Flächenmodell genutzt wird, dann musst Du Nutzflächen erst ab einer bestimmten Größe überhaupt angeben. Beispiel: In Bayern sind 50 m² Nutzfläche für die Garage frei. Wenn Deine Garage 60 m² hat, musst Du also nur 10 m² eintragen.

Falle #2: Die Zähler-Nenner-Verwirrung

Zähler und Nenner kommen gleich drei Mal in der Grundsteuererklärung vor: Bei den Eigentumsverhältnissen, der Flurstücksnummer und der wirtschaftlichen Einheit.

Am einfachsten ist es noch bei den Eigentumsverhältnissen: Gehört die Immobilie nicht nur Dir allein, sondern zur Hälfte z. B. auch Deinem Partner oder Deiner Partnerin, dann trägst Du das mit ½ ein. Also im Feld Zähler eine 1, im Feld Nenner eine 2. Übrigens: Auch wenn die Immobilie Euch beiden gehört, müsst Ihr nur eine Grundsteuererklärung abgeben.

Die Flurstücksnummer besteht normalerweise ebenfalls aus einem Zähler und einem Nenner und sieht z. B. so aus: 94/110. Allerdings hat nicht jede Flurstücksnummer einen Nenner. Besteht sie bei Dir nur aus einer Zahl, dann lässt Du das Feld für den Nenner frei.

Es kann sein, dass Dir nur ein Teil des Grundstücks gehört, etwa wenn Deine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus liegt. Hier geben Zähler und Nenner dann Deinen Anteil an der Grundstücksfläche an, etwa 50/1.000, Du findest ihn in der Regel im Kaufvertrag. In Ländern mit Bundesmodell und in Baden-Württemberg musst Du dann aber anhand des Zählers und Nenners selbst ausrechnen, wie viele Quadratmeter des Gesamtgrundstücks des Mehrfamilienhauses Dir gehören.

Falle #3: Du wählst die Anlage Grundstück nicht aus

Zu Beginn der Grundsteuererklärung mit Elster musst Du alle Formulare auswählen, die Du brauchst. Der Hauptvordruck ist schon vorausgewählt. Den Haken bei der Anlage Grundstück musst Du selbst setzen und zwar am besten gleich zu Beginn, denn: Es ist nicht so leicht, Anlagen später noch hinzuzufügen oder zu entfernen. Die Schaltfläche dafür ist nämlich in einem Aufklappmenü versteckt und daher leicht zu übersehen.

So vermeidest Du Stolperfallen

Damit Dir solche und andere Fehler bei der Grundsteuererklärung gar nicht erst passieren, haben wir eine kostenlose Ausfüllhilfe vorbereitet. Du findest sie hier direkt zum Download als PDF.