Erneuerung der Einbauküche: Abschreibung statt Sofortabzug
Wenn Sie eine Wohnung mit Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) vermieten, können Sie Kosten für die Erneuerung als Werbungskoten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Der BFH…
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15. Dezember 2016