Gesetzesänderungen für Patienten

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Kürzere Wartezeiten auf Arzttermine
Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sollen bei der Suche nach einem Facharzttermin helfen. Sie sollen den Versicherten innerhalb einer Woche einen Facharzttermin in zumutbarer Entfernung vorschlagen. Die Wartezeit auf den Termin darf vier Wochen nicht überschreiten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Arzt besteht nicht.

Kurzzeitpflege wird Kassenleistung
Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung vorübergehend weiter versorgt werden müssen, können eine Kurzzeitpflege als neue Leistung der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Außerdem werden die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe erweitert.

Bessere Pflegeleistungen für Demenzkranke
Mit dem Pflegestärkungsgesetz bekommen Patienten mit Demenz, mit nachlassenden geistigen Fähigkeiten, den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen wie körperlich Behinderte. Die bisherigen drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade erweitert werden. Damit kann die Bewertung von Pflegebedürftigkeit individueller gestaltet werden.

Da die Umstellungen einige Zeit in Anspruch nehmen, wird das neue Begutachtungsverfahren tatsächlich erst 2017 starten. Dann wird auch der Beitrag zur Pflegeversicherung von 2,35 Prozent auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinderlose) erhöht.

Sterbehilfe wird strafbar
Geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland künftig strafbar. Mit der Neuregelung dürfen Vereine oder Einzelpersonen keine Sterbehilfe als Dienstleistung mehr anbieten. Wenn etwa einem unheilbar Krebskranken geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung gestellt wird, drohen bis zu drei Jahre Haft. Die prinzipielle Straflosigkeit des Suizids wird nicht infrage gestellt.

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