Die Gasumlage ist seit Montag bekannt: Pro Kilowattstunde kommen 2,419 ct netto auf Dich zu. Inklusive der auf 7% reduzierten Mehrwertsteuer auf Gas sind es 2,588 ct pro kWh. Durch die Reduzierung wird sowohl der Gaspreis selbst als auch die Umlage abgeschwächt – doch es gibt trotzdem einiges, was Du dazu wissen solltest:
1. Wer muss die Gasumlage bezahlen?
Gaskunden: Egal, ob Du einen eigenen Gasvertrag bei einem Lieferanten hast oder über die Nebenkostenabrechnung bezahlst: Wenn Du Gas verbrauchst, bist Du von der Gasumlage betroffen. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass RWE und Shell auf die Umlage “verzichten” – sie verzichten darauf, etwas von dem Geld zu erhalten, das über die Gasumlage eingesammelt wird. Eingesammelt wird es trotzdem und an die Großhändler verteilt, die höhere Kosten für den kurzfristigen Gaseinkauf gemeldet haben.
Häuser und Wohnungen ohne Gas: Mit einer Wärmepumpe, Ölheizung & Co. bist Du von der Gasumlage nicht betroffen. Das gilt auch, wenn Du mit Flüssiggas heizt.
Fernwärme: 2020 wurden 44% der Fernwärme mit Gas erzeugt – gehört “Deine” Fernwärme dazu, zahlst Du ebenfalls anteilig die Gasumlage. Von welchem Energieträger Deine Fernwärme stammt, kannst Du beim Anbieter nachfragen oder online nachlesen.
2. Wie viel muss ich für die Gasumlage bezahlen?
Die Gasumlage beträgt 2,419 ct + 7% Mehrwertsteuer, macht in Summe 2,588 ct pro kWh brutto. Die EU hat die Bitte von Finanzminister Christian Lindner abgewiesen, die Umlage komplett von der Mehrwertsteuer zu befreien. Jetzt wird sie zumindest von 19% auf 7% gesenkt. Die Gasumlage zahlst Du zusätzlich zu den normalen Kosten für Dein Gas. Das macht je nach Verbrauch folgende Mehrkosten pro Jahr aus (je mehr Quadratmeter, desto teurer wird es):
3. Ab wann zahle ich?
Die Gasumlage gilt ab dem 1. Oktober 2022 und darf in dieser Höhe auch im November und Dezember erhoben werden. Automatisch wird sie aber nicht eingepreist: Der Gasanbieter muss Dich oder Deinen Vermieter zuerst über die beabsichtigte Preiserhöhung informieren. Bei Verträgen außerhalb der Grundversorgung gilt dabei eine Frist von einem Monat; in der Grundversorgung von sechs Wochen. Hast Du einen Sondervertrag, muss Dir Dein Anbieter bis 31. August ein Schreiben schicken, wenn er die Umlage ab Oktober von Dir kassieren will. Wenn Du zur Miete wohnst und Dein Gas über die Nebenkosten bezahlst, trifft Dich die Gasumlage später: Nächstes Jahr, wenn Du die Nebenkostenabrechnung für 2022 erhältst. Insgesamt gilt die Gasumlage für 1,5 Jahre, also bis 1. April 2024.
4. Wie bezahle ich?
Wie bei jeder anderen Preiserhöhung auch: Dein Gasanbieter setzt die Gasumlage auf den Gaspreis drauf und passt die Höhe Deines Abschlags an. Oder die Umlage taucht in der nächsten Nebenkostenabrechnung in Form einer höheren Gesamtsumme auf. Um hohen Nachzahlungen zuvorzukommen, kann Deine Hausverwaltung oder Dein Vermieter auch Deine monatliche Vorauszahlung erhöhen.
5. Bringt die Steuersenkung tatsächlich eine Entlastung?
Wir rechnen nach und mit netto 20 ct pro kWh Gas in diesem Winter (2021 lag der Preis noch bei etwa 6 bis 7 ct). Das scheint zum jetzigen Zeitpunkt realistisch – noch höhere Preise sind nicht ausgeschlossen.
- Bei 16.000 kWh Verbrauch liegen Deine Kosten für Gas bei 3.200€ netto. Bei einer Mehrwertsteuer von 19% wären das 3.808€ brutto.
- Rechnet man die Gasumlage von rund 2,4 ct (netto) pro kWh dazu, kommen 387€ netto obendrauf. Gas+Gasumlage = 3.587€ netto.
- Durch 7% statt 19% Mehrwertsteuer stehen auf der Rechnung dann am Ende 3.838€ brutto – also in etwa so viel wie ohne Gasumlage. Sie wird durch die Steuersenkung bei diesen Beispielwerten also ausgeglichen.
6. Kann die Gasumlage noch teurer (oder billiger) werden?
Ja. Die Gasumlage wird alle drei Monate berechnet und ihre Höhe darf alle drei Monate gegenüber den Verbrauchern angepasst werden. Von Januar bis März 2023 wird sie vermutlich eine andere Höhe haben. Sie kann sich in beide Richtungen bewegen: Verbessert sich die Lage bei der Gasbeschaffung, kann sie sinken, verschlechtert sich die Lage, kann sie noch weiter steigen.
7. Muss ich zahlen trotz Preisgarantie?
Das wird noch geprüft und hängt von der Art der Preisgarantie ab: Sind staatliche Preisbestandteile wie Steuern und Abgaben nicht Teil der Garantie, kann auch die Umlage weitergegeben werden. Bei einer Festpreisgarantie ist die Sache unklar. Möglich wäre, dass die Gaslieferanten ihre Verträge so ändern, dass sie die Umlage weitergeben können. Sicherheitshalber solltest Du Dich darauf einstellen, dass die Gasumlage auch für Festverträge kommt – wenn nicht, hast Du schonmal angespart für den Abschluss des nächsten Neuvertrags, der mit Sicherheit teurer sein wird als der alte.
8. Warum gibt es die Gasumlage?
Die Gasimporteure haben seit Juni viel weniger Gas aus Russland erhalten, als vereinbart. Dieses Gas müssen sie ihren Kunden trotzdem liefern – und kaufen es daher zu deutlich teureren Preisen ein. Mehr verlangen können sie dafür nicht, weil die Verträge feste Preise und lange Laufzeiten haben. Dadurch könnten die Importeure in Notlagen kommen. Der Bund versucht das zu verhindern, indem er über die Gasumlage Geld von den Gaskunden einsammelt und es an die 12 Importeure weitergibt, die die Hilfen beantragt haben. Denn an einem Großhändler hängen unzählige Stadtwerke und kleinere Anbieter dran. Bei einer Insolvenz und Lieferausfällen würde eine Kettenreaktion entstehen und die Energieversorgung könnte nicht mehr gewährleistet sein.
9. Wie muss ich weniger für Gas+Gasumlage zahlen?
In dem Du so wenig Gas wie möglich verbrauchst. Jedes Grad und jeder Liter warmes Wasser weniger reduzieren Deine Kosten. Denk aber dran, dass die Gaspreise selbst den Großteil ausmachen, und nicht die Gasumlage. Auch ohne sie solltest Du also so viel sparen wie möglich. Mittel- und langfristig solltest Du als Eigentümerin überlegen, Deine Wohnung oder Dein Haus auf erneuerbare Energien umzustellen – kurzfristig fehlt dafür Personal und Material. Als Mieter solltest Du über einen Umzug nachdenken, wenn Deine Wohnung viel teures Gas verbraucht.
10. Es wird auch ohne Gasumlage schon knapp bei mir – was kann ich tun?
Möglichkeit 1: Einsparen, was geht. Handy- und Internetvertrag, unnötige Versicherungen, Abo-Dienste, weniger Autofahren, weniger heißes Wasser usw. Wenn das nicht reicht, ist es Zeit für Deinen Notgroschen. Auch Deinen ETF-Sparplan kannst du vorübergehend reduzieren oder auf 0 setzen, gleiches gilt für Beiträge zu Lebens- und Rentenversicherungen. Im Notfall kannst Du ETF-Anteile oder Versicherungen verkaufen oder Freunde und Bekannte um Geld bitten. Tipps zum Energiesparen findest Du in diesem Ratgeber.
Möglichkeit 2: Bekommst Du noch keine Sozialleistungen, kann Wohngeld für Dich in Frage kommen. Ein drittes Entlastungspaket soll das Wohngeld ab 2023 deutlich ausweiten, zudem sind Hilfen bei der Einkommensteuer und beim Heizkostenzuschuss für |