Eine Pflicht besteht zum Beispiel dann, wenn jemand zusätzlich zum Arbeitslohn Einkünfte von mehr als 410 Euro erzielt hat. Das gilt auch dann, wenn jemand Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr bekommen hat, also zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld.
Auch wer nebeneinander mehrere Arbeitgeber hatte, muss sich mit der Steuererklärung beschäftigen Die Formulare ausfüllen müssen außerdem Ehegatten, wenn beide Arbeitslohn bezogen haben und ein Partner mit der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder das Paar das sogenannte Faktorverfahren (Steuerklasse IV/Faktor) gewählt hatte. Verpflichtet zur Abgabe sind außerdem Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende.