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Kurzarbeitergeld und Finanzamt

Muss man eine Steuererklärung abgeben?

Im Regelfall ja! Wer mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten hat, muss im nächsten Jahr eine Steuererklärung abgeben! Dies gilt auch für andere Lohnersatzleistungen wie z. B. Elterngeld. Die Steuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen

Wie wird Kurzarbeitergeld versteuert?

Kurzarbeitergeld wird steuerfrei ausgezahlt. Ähnlich wie für das Elterngeld oder Arbeitslosengeld muss für das Kurzarbeitergeld keine Einkommenssteuer bezahlt werden. Allerdings das Kurzarbeitergeld erhöht den Steuersatz und das kann zu einer Steuernachzahlung oder niedrige Erstattungen als sonst  führen.