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Strengere Prüfung auf Kreditwürdigkeit bei Immobilienkrediten
Derselbe Gesetzentwurf verpflichtet außerdem Kreditgeber, Kunden vor der Vergabe von Immobiliendarlehen streng auf Kreditwürdigkeit zu prüfen und umfassend über das Angebot zu informieren. Verletzt die Bank oder Sparkasse diese Pflichten, so kann der Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen. Dann entfällt die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung.
Dies kann laut Verbraucherzentrale zur Folge haben, dass Institute kreditsuchende Kunden häufiger als bislang zurückweisen werden, wenn die Bonität nicht ausreicht.
Rauchmelder werden in weiteren Bundesländern Pflicht
In drei Bundesländern läuft laut Verbraucherzentralen zum Jahreswechsel die Frist ab, um in bestehenden Gebäuden Rauchmelder zu installieren. Ab Anfang 2016 müssen in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt auch in älteren Gebäuden Rauchwarner angebracht sein.
Für Neubauten gelte die Pflicht schon in fast allen Bundesländern. In Sachsen greife sie ab dem neuen Jahr – nur Berlin und Brandenburg hätten noch keine Rauchmelderpflicht.
In Nordrhein-Westfalen müssten bestehende Gebäude bis Ende 2016 in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden. (Weiterlesen: Was Hausbesitzer über die Rauchmelderpflicht wissen sollten)
Effizienzlabel für Heizgeräte wird Pflicht
Neue Heizgeräte müssen schon seit vergangenem September das EU-Energielabel tragen – ähnlich wie Waschmaschinen. Ergänzt wird dieses laut Verbraucherzentralen vom 1. Januar 2016 an durch eine eigene Kennzeichnung für Heizungsgeräte im Bestand, das „Nationale Effizienzlabel für Altgeräte“. Schritt für Schritt sollen ab 2016 alle Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, gekennzeichnet werden, zum Beispiel von einem Energieberater oder dem Schornsteinfeger. Das Anbringen des Labels sei kostenlos, dürfe aber auch nicht verweigert werden. Ein Energielabel gibt es nach Angaben der Verbraucherzentralen vom 1. Januar an auch für Wohnraumlüftungsgeräte.
Höhere Förderkredite für energieeffiziente Neubauten
Ab 1. April können laut Verbraucherzentralen Bauherren für energieeffiziente Neubauten doppelt so hohe Förderkredite bei der KfW aufnehmen wie bisher: Statt bei 50.000 Euro liege die Obergrenze dann bei 100.000 Euro pro Wohneinheit.
Gewährt würden diese Förderungen dann aber nur noch für Neubauten, die mindestens dem Standard „KfW-Effizienzhaus-55“ entsprechen. Das bedeutet, ihr Energiebedarf darf höchstens bei 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen Höchstwerte liegen.
Höherer Grenzwert für Pflicht zur Steuererklärung
Nichtarbeitnehmer – etwa Vermieter – müssen erst beim Gesamtbetrag der Einkünfte von mehr als 8652 Euro eine Steuererklärung abgeben, 2015 waren es 180 Euro weniger.
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