Sie können ab sofort die Einkommensteuererklärung dem Finanzamt einreichen.
Für die Spätaufsteher, die sollten spätestens am 31. Juli 2021 die ausgefüllten Formulare beim Finanzamt abgeben – vorausgesetzt, man ist zur Steuererklärung verpflichtet.
Hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar 2022.
Ohne Verpflichtung kann man sich deutlich länger Zeit lassen: Die freiwillige Steuererklärung ist noch bis zu vier Jahre nach Veranlagungsjahr möglich. Im Fall der Steuererklärung für 2010 ist der Stichtag also der 31. Dezember 2024.