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Die wichtigsten Gesetzesänderungen 2017

Feiertage: Reformationstag 2017 wird zum bundesweiten Feiertag

Ein besonderes Highlight wartet im Jahr 2017 auf alle Bundesländer in Sachen Feiertagen. Der Reformationstag am 31. Oktober wird einmalig zum bundesweiten Feiertag, denn 2017 jährt sich Martin Luthers Thesenanschlag zum 500. Mal. 1517 hatte Luther seine 95 Thesen an die Schlosskirche von Wittenberg geschlagen.

Normalerweise haben an diesem Tag nur die Arbeitnehmer in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern frei. Für das Jubiläum wurde das geändert. Auch Schüler haben am Dienstag, den 31. Oktober 2017 anlässlich des Reformationstages unterrichtsfrei.

Mindestlohn: Aus 8,50 Euro werden 8,84 Euro

Ein paar Cent mehr gibt es ab Januar 2017 für Menschen, die den Mindestlohn bekommen. Um 34 Cent pro Zeitstunde wird der gesetzliche Mindestlohn dann angehoben. Das entspricht rund 55 Euro mehr im Monat gegenüber dem bisherigen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.

Die Mitglieder der Mindestlohnkommission hatten sich am 28. Juni 2016 einstimmig für eine Erhöhung entschieden, Ende Oktober 2016 wurde dieser Vorschlag durch die Bundesregierung verabschiedet. Alle zwei Jahre entscheidet eine ständige Kommission der Tarifpartner nach dem Mindestlohngesetz über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns – das nächste Mal dann im Jahr 2018.

Hartz IV: Anstieg bei den Regelsätzen

Auch für Hartz IV-Empfänger gibt es zum 1. Januar 2017 mehr Geld. Der monatliche Regelsatz für Alleinstehende steigt dann von 404 auf 409 Euro im Monat. Bei Paaren erhält jeder Partner 368 statt 364 Euro. Wer unter 25 Jahre alt ist und im Haushalt der Eltern wohnt, bekommt dann statt 324 nun 327 Euro.

Auch Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren erhalten fünf Euro mehr im Monat. Ihr Satz erhöht sich von 306 auf 311 Euro. Bei Kindern von Hartz IV-Familien, die zwischen sechs und 13 Jahre alt sind, fällt die Erhöhung am deutlichsten aus. Sie erhalten 21 Euro mehr.

Grund dafür ist, dass bei den letzten Erhebungen festgestellt wurde, dass bei Kindern dieser Altersgruppe der Bedarf an Getränken und Lebensmitteln deutlich höher sei, als bislang angenommen. Familien mit Kleinkindern gehen bei dieser Erhöhungs-Runde allerdings leer aus. Für sie bleibt es bei 237 Euro im Monat.

Rente: Leichter Anstieg und Einführung der Flexi-Rente

So wie es aktuell aussieht, können Rentner ab Mitte 2017 mit bis zu zwei Prozent mehr Rente rechnen. Endgültige Zahlen sollen aber erst im März 2017 vorliegen. Vor allem aufgrund der guten Beschäftigungslage ist der Trend bei der Rente weiter positiv, wenn auch der Anstieg nicht so hoch ausfallen soll wie noch in diesem Jahr. Da waren die Renten um 4,25 Prozent im Westen und um 5,95 Prozent im Osten gestiegen. 2017 wird außerdem die Flexi-Rente eingeführt.

Damit sollen ältere Arbeitnehmer die Chance haben, den Übergang in die Rente flexibler zu gestalten. Es soll also deutlich einfacher werden, im höheren Alter einem Job nachzugehen und gleichzeitig eine vorgezogene Rente zu erhalten. Und: Künftig können Rentner 6300 Euro jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen.

Bislang gab es drastische Kürzungen, wenn jemand mit 63 in Rente ging, aber mehr als 450 Euro im Monat dazuverdient hatte. Arbeitgeber müssen für Beschäftigte, die über der Rentenaltersgrenze liegen, dann auch keine Beiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung bezahlen.

Unterhalt: Trennungskinder bekommen mehr

Seit über 50 Jahren gibt die Düsseldorfer Tabelle Richtwerte zur Bemessung des Unterhalts von Kindern getrennt lebender Paare an. Ab dem 1. Januar 2017 wird diese geändert. Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen dann mehr Unterhalt für ihren Nachwuchs bezahlen.

Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt dann in der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 342 Euro statt bisher 335 Euro. In der 2. Altersstufe, vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres haben die Kinder einen Anspruch auf 393 Euro statt bisher 384 Euro.

Vom 13. Bis zum 18. Lebensjahr werden 460 Euro statt bisher 450 Euro monatlich an Unterhalt fällig. Ist ein Kind volljährig, so steigt der Mindestbedarf um 11 Euro auf 527 Euro.

Steuer: Neue Abgabetermine und Steuerentlastung

Für Steuererklärungen gibt es ab dem Steuerjahr 2017 neue Fristen. Sie müssen dann erst bis zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres beim Finanzamt vorliegen. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat künftig bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit, seine Steuererklärung einzureichen.

Außerdem müssen mit der Steuererklärung künftig keine Belege mehr eingereicht werden. Das Finanzamt fordert diese lediglich bei Bedarf an. Und es gibt noch eine weitere gute Nachricht beim Thema Steuern: Das Bundeskabinett hat Steuererleichterungen für 2017 und 2018 beschlossen.

Der steuerliche Grundfreibetrag soll 2017 von derzeit 8652 Euro auf 8820 Euro steigen, ein Jahr später auf 9000 Euro. Auch der Kinderfreibetrag und das Kindergeld steigen in den kommenden zwei Jahren. Der Kinderfreibetrag soll im kommenden Jahr um 108 Euro auf 4716 Euro angehoben werden und im Jahr 2018 dann auf 4788 Euro. Beim Kindergeld gibt es eine Erhöhung um zwei Euro im Monat.

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