Gesetzesänderungen für Familien

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Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen
Der Kinderfreibetrag wird 2016 auf 4608 Euro im Jahr angehoben. Er steigt um 96 Euro pro Kind, 48 Euro für jeden Elternteil. Das wirkt sich laut Neuem Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) vor allem bei höherem Einkommen steuermindernd aus. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung bleibt unverändert. Die Summe der Freibeträge beträgt damit 2016 pro Kind und Jahr 7248 Euro.

Das Kindergeld wird ab 2016 um weitere 2 Euro je Kind und Monat angehoben. Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind beträgt damit monatlich jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221 Euro. Vom kommenden Jahr an muss die Steuer-ID des Kindes sowie des Elternteils, das Kindergeld erhält, angegeben werden.

Der Kinderzuschlag für Geringverdiener steigt um 20 Euro auf 160 Euro.

Steuer-ID wird beim Kindergeld Pflicht
Die Steuer-ID ist ab dem 1. Januar 2016 gesetzliche Voraussetzung für den Kindergeldanspruch. Eltern, die für ein Neugeborenes Kindergeld beantragen, müssen also ab dem 1. Januar auf dem Kindergeldantrag die Steuer-ID des Kindes angeben. Damit soll sichergestellt werden, dass für jedes Kind nur einmal Kindergeld gezahlt wird. Kindergeldberechtigte, von denen noch keine Steuer-ID vorliegt, will die Familienkasse im Laufe des Jahres anschreiben. (Weiterlesen: Steuer-ID beim Kindergeld – was Eltern jetzt wissen müssen)

BAFög steigt
Mit Beginn des Schuljahres 2016 beziehungsweise ab dem Wintersemester 2016/17 werden laut Verbraucherzentralen die BAföG-Bedarfssätze um sieben Prozent angehoben: Studierende mit eigener Wohnung könnten dann bis zu 735 Euro monatlich erhalten. Wer noch bei den Eltern wohne, könne maximal 537 Euro BaföG beziehen.

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