Was wir nach dem Job in unserer Freizeit machen, hat den Arbeitgeber nicht zu interessieren. Wir können einfach auf der Couch liegen und Chips essen, auf die verrücktesten Partys gehen, im Fitnessstudio die Muskeln stählen oder Extrem-Sportarten ausführen.
So gefährlich eine körperliche Betätigung auch sein kann, wir entscheiden selbst, was wir uns zumuten. Einfluss auf die Arbeit sollte das allerdings nicht haben. Dumm nur, wenn dann doch mal der Knöchel umknickt oder sich die Hand im Seil beim Bergsteigen verdreht. Dann drohen nicht nur langwierige Schmerzen, sondern auch Ausfallzeiten beim Arbeitgeber.
Dieser zahlt bis zu sechs Wochen lang das normale Gehalt weiter, doch wie geht es dann eigentlich weiter? Die Antwort lautet: Krankengeld. Dieses ist zwar steuerfrei, allerdings ist es bei der Erstellung der Steuererklärung nicht immer zu vernachlässigen. Warum das so ist und was du darüber hinaus noch wissen solltest, erfährst du hier.
Krankengeld in der Steuererklärung
Arbeitsunfähige erhalten von ihrem Arzt nach einer Erkrankung bzw. Verletzung eine Krankschreibung. Maximal sechs Wochen lang wird das normale Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt. Der Gesetzgeber nennt diesen Vorgang „Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“.
Sind diese sechs Wochen vergangen und die betroffene Person ist weiterhin krankgeschrieben, erhält diese von der gesetzlichen Krankenkasse das Krankengeld, welches geringer als das Gehalt ausfällt.
Muss ich Krankengeld beantragen?
Krankengeld muss grundsätzlich nicht beantragt werden. In der Regel setzt sich die eigene Krankenversicherung mit einem in Kontakt, um das übliche Prozedere zu klären. Einzig das ärztliche Attest muss der Krankenkasse zugeschickt werden. Es empfiehlt sich, die Krankschreibung immer als Einschreiben zu versenden, um im Notfall abgesichert zu sein und Zahlungsausfälle zu vermeiden.
Wegen ein und derselben Erkrankung bzw. Verletzung wird das Krankengeld bis zu 78 Wochen ausgezahlt. Ist das eigene Kind betroffen, haben Elternteile ebenfalls Anspruch auf die Unterstützung, dieses wird dann Kinderkrankengeld genannt. Einziger Haken dabei ist, dass das Kind unter 12 Jahre alt sein muss. Eine gesetzliche Mitversicherung wird vorausgesetzt.
Krankengeld und das Finanzamt
Krankengeld ist generell steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten „Progressionsvorbehalt„. Das hat zur Folge, dass die Steuerlast steigt, sofern man wieder reguläres Gehalt bezieht.
Obwohl das Krankengeld steuerfrei ist, muss trotzdem noch in die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung eingezahlt werden. Das geschieht bereits vor der Überweisung des Geldes auf das Empfängerkonto.
Wer mehr als 410 Euro pro Kalenderjahr erhält, ist zudem verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. In der Erklärung wird die Summe des erhaltenene Krankengeldes unter „Sonstige Angaben und Anträge“ eingetragen.