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Ex-Ehegatte verklagen

In dem Jahr, in dem Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt haben, steht Ihnen übrigens noch die steuergünstige Zusammenveranlagung zu. Weigert sich Ihr Ex-Partner, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben, obwohl er nichts oder deutlich weniger verdient als Sie, müssen Sie bei der Einzelveranlagung wohl oder übel deutlich mehr Steuern bezahlen. Doch Sie können in diesem Fall einen Schadensersatz gegenüber Ihrem Ex-Ehegatten geltend machen (OLG Celle, Urteil v. 09.04.2019, Az.: 21 UF 119/18).