Neuregelung zu Unterhaltsleistungen ab 2025
Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurden die Voraussetzungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz ab 2025 geändert. Erwachsen Ihnen Aufwendungen für den Unterhalt und…