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ARCHIV - Empfänger von Sozialleistungen sollen nach dem Willen der Ampel-Koalition wegen der hohen Energiepreise eine weitere Einmalzahlung bekommen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

300,- Euro Zuschuss nur für Steuerzahler

Hintergrund ist die Art und Weise, wie der Zuschuss ausbezahlt werden soll, mit dem die Regierung die hohen Energiepreise abfedern möchte. Die einmalige Energiepauschale soll vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen, die in den Steuerklassen eins bis fünf einsortiert sind, überwiesen werden. Rentner haben bekanntlich keinen Arbeitgeber mehr, außer sie haben einen Nebenjob. Ob der dazu berechtigt, eine Sonderzahlung zu erhalten, sei noch unklar, heißt es.

Bei der Deutschen Rentenversicherung ist das Problem bekannt, wie es zu lösen ist, wissen die Experten noch nicht. Sie gehen davon aus, dass das Prozedere im Detail noch konkretisiert werden wird. Klar ist allerdings: Von den rund 21 Millionen Rentnern in Deutschland muss rund ein Drittel eine Steuererklärung abgeben – ist mithin einer Steuerklasse zugeteilt. Ob dann die Rentenkasse als Arbeitgeber im Sinne des Gesetzes anzusehen ist, und das Geld überweist, das ist zumindest eine theoretische Möglichkeit.