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Fahrt­kosten für Arbeits­wege richtig absetzen

So rechnen Sie Fahrt­kosten für Ihre Arbeits­wege ab

Pend­lerpauschale.
Für Fahrten zur ersten Tätig­keits­stätte erkennt das Finanz­amt pro Arbeits­tag für jeden Kilo­meter der einfachen Wegstrecke 30 Cent Entfernungs­pauschale an. Ab dem 21. Entfernungs­kilometer gibt es seit 2021 je 35 Cent. Die Pend­lerpauschale gibt es immer, egal wie Sie zur Arbeit kommen (siehe Grafik unten).
Öffent­liche Verkehrs­mittel.
Sie fahren meist mit öffent­lichen Verkehrs­mitteln? Sind die Ticket­kosten höher als die Pendler­pauschale, die Sie für das Steuer­jahr abrechnen können, dann zählen die Ticket­kosten. Ausgenommen sind Flugti­ckets.
Höchst­grenze.
Die Pend­lerpauschale können Sie nur für Tage ansetzen, an denen Sie Ihre Arbeits­stelle tatsäch­lich aufsuchen. Das Finanz­amt akzeptiert pro Jahr im Schnitt 220 bis 230 Fahrten für eine 5-Tage-Woche und 260 bis 280 Fahrten für eine 6-Tage-Woche. Außerdem werden nur volle, nicht ange­fangene Kilo­meter, berück­sichtigt. Pro Kalender­jahr beträgt die Höchst­grenze 4 500 Euro. Es kann mehr sein, wenn Sie als Auto­fahrer Ihre Fahr­kilometer etwa mit Tacho­ständen nach­weisen oder die jähr­lichen Ticket­kosten – ausgenommen Flugti­ckets – insgesamt höher sind als die Pend­lerpauschale.
Erster Arbeits­ort.
Arbeiten Sie an verschiedenen Stellen, legt Ihr Arbeit­geber eine davon als „erste Tätig­keits­stätte“ fest. Bis dahin gibt es die Pend­lerpauschale. Für Fahrten zu den anderen Stellen können Sie dann aber Hin- und Rück­fahrt als Dienst­reise abrechnen.
Reise­kosten.
Für Wege zu anderen Arbeits­orten können Sie Reise­kosten absetzen (siehe Grafik unten). Für die Fahrten mit Ihrem Auto gibt es pauschal 30 Cent pro Fahrt­kilometer. Zusätzlich ist eine Verpflegungs­pauschale von 14 Euro und mehr drin, wenn Sie länger als 8 Stunden von zu Hause abwesend sind.
Steuerersparnis
. Sammeln Sie für Ihre Steuererklärung Belege für Jobkosten. Das können Zug- und Flugti­ckets sein oder Spesen­abrechnungen und Hotel­rechnungen für Dienst­reisen oder Weiterbildungen. Kommen übers Jahr mehr als 1 000 Euro Werbungskosten zusammen, kann jeder Euro ­darüber hinaus Steuern sparen. Nutzen Sie unseren Steuersparrechner!

 

Fahrten zur Arbeitsstelle oder Reisekosten

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