So rechnen Sie Fahrtkosten für Ihre Arbeitswege ab
- Pendlerpauschale.
- Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte erkennt das Finanzamt pro Arbeitstag für jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke 30 Cent Entfernungspauschale an. Ab dem 21. Entfernungskilometer gibt es seit 2021 je 35 Cent. Die Pendlerpauschale gibt es immer, egal wie Sie zur Arbeit kommen (siehe Grafik unten).
- Öffentliche Verkehrsmittel.
- Sie fahren meist mit öffentlichen Verkehrsmitteln? Sind die Ticketkosten höher als die Pendlerpauschale, die Sie für das Steuerjahr abrechnen können, dann zählen die Ticketkosten. Ausgenommen sind Flugtickets.
- Höchstgrenze.
- Die Pendlerpauschale können Sie nur für Tage ansetzen, an denen Sie Ihre Arbeitsstelle tatsächlich aufsuchen. Das Finanzamt akzeptiert pro Jahr im Schnitt 220 bis 230 Fahrten für eine 5-Tage-Woche und 260 bis 280 Fahrten für eine 6-Tage-Woche. Außerdem werden nur volle, nicht angefangene Kilometer, berücksichtigt. Pro Kalenderjahr beträgt die Höchstgrenze 4 500 Euro. Es kann mehr sein, wenn Sie als Autofahrer Ihre Fahrkilometer etwa mit Tachoständen nachweisen oder die jährlichen Ticketkosten – ausgenommen Flugtickets – insgesamt höher sind als die Pendlerpauschale.
- Erster Arbeitsort.
- Arbeiten Sie an verschiedenen Stellen, legt Ihr Arbeitgeber eine davon als „erste Tätigkeitsstätte“ fest. Bis dahin gibt es die Pendlerpauschale. Für Fahrten zu den anderen Stellen können Sie dann aber Hin- und Rückfahrt als Dienstreise abrechnen.
- Reisekosten.
- Für Wege zu anderen Arbeitsorten können Sie Reisekosten absetzen (siehe Grafik unten). Für die Fahrten mit Ihrem Auto gibt es pauschal 30 Cent pro Fahrtkilometer. Zusätzlich ist eine Verpflegungspauschale von 14 Euro und mehr drin, wenn Sie länger als 8 Stunden von zu Hause abwesend sind.
- Steuerersparnis
- . Sammeln Sie für Ihre Steuererklärung Belege für Jobkosten. Das können Zug- und Flugtickets sein oder Spesenabrechnungen und Hotelrechnungen für Dienstreisen oder Weiterbildungen. Kommen übers Jahr mehr als 1 000 Euro Werbungskosten zusammen, kann jeder Euro darüber hinaus Steuern sparen. Nutzen Sie unseren Steuersparrechner!
Fahrten zur Arbeitsstelle oder Reisekosten