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Minijobs gilt künftig 520-Euro-Grenze

Sowohl Minijob- als auch Midijob-Grenze sollen zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro steigen, kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil an. Gewerkschaften sprechen von einem „riesen Fehler“.

Verkäuferin in Bäckerei packt Brötchen in eine Tüte, Nahaufnahme.

Die Verdienst-Obergrenze für Minijobs soll am 1. Oktober von 450 auf 520 Euro im Monat steigen. Dies solle zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro geschehen, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft am 29. Januar. „Das ist so in der Koalition vereinbart – und so machen wir’s“, sagte der SPD-Politiker.

Im Koalitionsvertrag der Regierungspartner von SPD, Grünen und FDP heißt es dazu: „Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen.“ Entsprechend soll auch die Midijob-Obergrenze laut Heil zum 1. Oktober von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro steigen.

Damit werden die Verdienstmöglichkeiten in Mini- und Midijob zeitgleich mit der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 auf zwölf Euro angepasst. Heil hatte zur Mindestlohnerhöhung erst kürzlich einen Entwurf für ein Gesetz vorgelegt.