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Neuer Bewertungsmaßstab für die Grundsteuer. GRUNDSTEUERERKLÄRUNG SOLLTE GESTELLT WERDEN

Zur Ermittlung der Höhe der Grundsteuer tritt ab dem Jahr 2025 der neue Grundsteuerwert an die Stelle des bisherigen Einheitswertes. Grundstückseigentümer können ab Juli 2022 über Elster die erforderlichen Erklärungen zur Neubewertung ihres Grundbesitzes digital übermitteln. Erklärungen sind bis 31.10.2022 abzugeben. Fristverlängerungen sind möglich.