Kümmern Sie sich nach Feierabend um pflegebedürftige Familienangehörige und bekommen dafür kein Geld, können Sie in der Steuererklärung dafür einen Pflege-Pauschbetrag beantragen. Ab 2021 bekommen Sie 600 Euro, wenn bei der pflegebedürftigen Person der Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Bei Pflegegrad 3 winkt ein Pflege-Pauschbetrag von 1.100 Euro und bei den Pflegegraden 4 und 5 oder dem Merkzeichen H im Behindertenausweise sogar 1.800 Euro.
Höhere Pflege-Pauschbeträge
Von Aristofanis Osmanlis|2020-12-22T20:14:28+01:00Dezember 22nd, 2020|Allgemein|Kommentare deaktiviert für Höhere Pflege-Pauschbeträge