Kümmern Sie sich nach Feierabend um pflegebedürftige Familienangehörige und bekommen dafür kein Geld, können Sie in der Steuererklärung dafür einen Pflege-Pauschbetrag beantragen. Ab 2021 bekommen Sie 600 Euro, wenn bei der pflegebedürftigen Person der Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Bei Pflegegrad 3 winkt ein Pflege-Pauschbetrag von 1.100 Euro und bei den Pflegegraden 4 und 5 oder dem Merkzeichen H im Behindertenausweise sogar 1.800 Euro.

Höhere Pflege-Pauschbeträge
- Beitrags-Autor:Aristofanis Osmanlis
- Beitrag veröffentlicht:22. Dezember 2020
- Beitrags-Kategorie:Allgemein
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