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Änderungen im Dezember 2021: Das wird wichtig

Bevor die Weihnachtszeit beginnt und ein neues Jahr vor der Tür steht, hält der Dezember 2021 noch einige wichtige Änderungen parat. Wer beruflich häufiger die Bahn nimmt, könnte das Glück haben, kürzer als sonst unterwegs zu sein. Positiv für viele Verbraucher ist auch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes, die ab Dezember 2021 in Kraft tritt. Dank ihr lassen sich Telefon-, Internet- und Handyverträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit deutlich schneller kündigen, wenn die Kündigungsfrist versäumt wurde. Weniger erfreulich ist hingegen, dass eine beliebte Messe für Handwerker augrund der hohen Corona-Infektionszahlen im Dezember 2022 doch nicht stattfinden kann.

Diese und mehr wichtigen Änderungen, Gesetze und Neuregelungen im Dezember 2021 zusammengefasst:

1. Handy- und Internetverträge einfacher kündbar

Der Bund hat für Dezember 2021 Änderungen im sogenannten Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen. Die Neuerungen bieten zum Beispiel Vorteile für Menschen, die ihren Telefon-, Handy- oder Internetvertrag nicht fristgerecht gekündigt haben. Ab Dezember können solche Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten jederzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden. Üblicherweise wurden diese automatisch verlängert und ließen sich erst nach weiteren zwölf Monaten kündigen. Die neue Frist gilt auch für solche Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden.

Außerdem können Verbraucher Verträge ab Dezember fristlos kündigen oder ihre Zahlungen mindern, wenn die Bandbreite zu gering ist und sie dies auch nachweisen können. Sie können zudem Entschädigungen verlangen, wenn Telefon oder Internet komplett ausfallen und der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen behebt.

Die Änderungen im TKG bringen für manche Verbraucher aber auch Nachteile. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Demnach sei die neue Regelung für Glasfaseranschlüsse, wonach im Zweifel alle Mieter für einen Glasfaseranschluss des Hauses bezahlen müssen, für diejenigen eine Verschlechterung, die diesen nicht nutzen. Auch hänge der im neuen Gesetz „rechtlich abgesicherte Anspruch auf schnelles Internet“ (besonders im ländlichen Raum), sehr von der Schnelle der Bandbreite ab. Mindestkritieren seien aber noch nicht festgelegt.

2. Änderungen im Dezember 2021: Messe Heim+Handwerk abgesagt

Eigentlich sollte das Messeduo Heim+Handwerk und Food & Life vom 1. bis 5. Dezember 2021 auf dem Messegelände München stattfinden. Nun hat der Messeveranstalter GHM die Veranstaltung aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen und den damit einhergehenden strengen Schutzauflagen abgesagt.

Damit müssen Besucher sich ein Jahr gedulden: Das nächste Messeduo Heim+Handwerk und Food & Life ist vom 30. November bis 4. Dezember 2022 geplant.

3. Preise für Bahntickets steigen

Ab dem 12. Dezember gilt bei der Deutschen Bahn (DB) ein neuer Winterfahrplan 2021/2022. Damit dürfen sich Bahnfahrer auf neue Direktverbindungen freuen. So bietet die Bahn etwa eine neue IC-Verbindung zwischen Münster und Frankfurt an sowie weitere Direktverbindungen vom Süden in den Norden.

Zudem gibt es mehr bzw. schnelle internationale Verbindungen (zum Beispiel von München nach Zürich oder Hamburg nach Dänemark) und mehr Nachtzug-Verbindungen (zum Beispiel dreimal wöchentlich in beide Richtungen von Wien nach Paris). Auch neue Fahrzeuge kommen zum Einsatz: etwa der XXL-ICE, der insbesondere auf der Verbindung von München über Frankfurt Flughafen nach Hamburg fährt.

Mit dem Winterfahrplan 2021/2022 gibt es aber nicht nur neue Verbindungen, Linien und Fahrzeuge, im selben Schritt werden auch Ticketpreise erhöht. Die Bahn gibt an, dass die Preise im Fernverkehr um durchschnittlich 1,9 Prozent steigen. Die Flexpreise und die Preise für Streckenzeitkarten sowie für die BahnCard 100 erhöhen sich zum 12. Dezember um durchschnittlich 2,9 Prozent. Die Preise für die BahnCard 25 und 50 steigen ebenfalls um 2,9 Prozent. Zuvor, so DB, waren die Preise sieben Jahre nicht erhöht worden.

4. Mehr Schutz im Netz

Am 1. Dezember tritt das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft. Mit dem TTDSG soll, wie es der Name schon sagt, die Privatsphäre in der digitalen Welt besser geschützt werden. Dafür enthält es neue Bestimmungen zum digitalen Nachlass oder zum Einwilligungsmanagement.

Mit der Änderung sollen künftig etwa sämtliche Cookie-Banner entfallen können. In dem Gesetz ist festgelegt, dass das Speichern und Auslesen personenbezogener Informationen über die Browserdateien auf den Endgeräten der Nutzer nur noch dann zulässig ist, wenn die Betroffenen klar und umfassend informiert wurden und dann der Anfrage eindeutig zugestimmt haben.

5. Änderungen im Dezember 2021: Medikamente werden teurer

Ab dem 15. Dezember wird es in der Apotheke teurer. Dann kosten rezeptpflichtige fertig verpackte Arzneimittel 20 Cent mehr. Den Zuschlag müssen die Apotheken an den Nacht- und Notdienstfond des Deutschen Apothekerverbandes abführen, wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände berichtet.

6. Impfung ab fünf Jahren könnte kommen

Die europäische Arzneimittelbehörde EMA hat grünes Licht für die Zulassung des Corona-Impfstoffs von Biontech/Pfizer für Kinder ab fünf Jahren gegeben. Sie sollen von dem Biontech/Pfizer-Impfstoff nur ein Drittel der Erwachsenen-Dosis erhalten und zwei Dosen im Abstand von drei Wochen. Die EMA betonte, das Vakzin sei nach Studien sicher und effektiv. Bisher seien keine schweren Nebenwirkungen festgestellt worden, allenfalls milde Reaktionen. Die Experten hatten seit Oktober Studien der Hersteller geprüft.

Bislang ist dieser Impfstoff in der EU nur für Menschen ab zwölf Jahren zugelassen. Doch in Israel und auch den USA dürfen damit auch bereits Kinder ab fünf Jahren geimpft werden. In Deutschland stehen nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ab dem 20. Dezember 2,4 Millionen Dosen des Impfstoffs für Kinder zur Verfügung. Weitere Lieferungen seien in den ersten Monaten des neuen Jahres zu erwarten.

Die Entscheidung der EMA heißt aber nicht, dass nun auch die Impfung von Kindern empfohlen wird. Das müssten nationale Regierungen beziehungsweise Gesundheitsbehörden entscheiden. In Deutschland wird zunächst ein Gutachten der Ständigen Impfkommission (Stiko) erwartet. Sie will ihre Empfehlung zur Corona-Impfung für Kinder von fünf bis elf Jahren vor Jahresende abgeben.

7. Verbesserungen für Schuldner

Lebensmittel per Bankkarte einkaufen, Miete überweisen, Handy-Rechnung begleichen: All dies und noch viel mehr läuft oft über das Girokonto. Doch wer hoch verschuldet ist, muss mit einer Pfändung des Kontos rechnen. Damit Betroffene trotzdem noch die Möglichkeit haben, Geld abzuheben oder zu überweisen, müssen sie ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – umwandeln. Ab dem 1. Dezember 2021 gelten dafür neue Regeln.

So können Kontoinhaber, die geschütztes Guthaben aus dem monatlichen Freibetrag nicht komplett verbraucht haben, drei Monate ihr Guthaben auf den nächsten Monat übertragen. Mit der neuen Regel will der Gesetzgeber ermöglichen, auch für größere Anschaffungen zu sparen. Weitere Neuregelungen: Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass eine Bank ein Girokonto auch dann in ein P-Konto umwandeln muss, wenn das Girokonto im Minus steht. Zudem wird der Freibetrag künftig jährlich – und nicht mehr wie bisher alle zwei Jahre – angepasst. Verbesserungen für Schuldner gibt es auch in den Bereichen Gemeinschaftskonto, Unfändbarkeit, Nachzahlungen und Informationspflichten.

8. Anrufe werden günstiger

Die massiven Preisunterschiede zwischen Festnetz und Mobilfunk für Anrufe bei 0137er- und 0180er-Nummern sind bald Vergangenheit. Bei den 0180er-Nummern, die von Service-Diensten wie Beratungs-Hotlines genutzt werden, will die Bundesnetzagentur die Preise bereits mit Wirkung zum 1. Dezember angleichen. Bei den 0137er-Rufnummern für Massenverkehrsdienste soll der Schritt zum 1. April 2022 erfolgen.

Bislang sind die Preisunterschiede oft gewaltig. So kostet ein Anruf bei einer 0180-er Nummer laut Bundesnetzagentur derzeit aus dem Festnetz 3,9 Cent je Minute, aus den Mobilfunknetzen dagegen in aller Regel 42 Cent pro Minute. Dies sei nicht mehr zeitgemäß, urteilte die Bundesnetzagentur. Die 0137er-Nummern werden etwa bei Zuschauerabstimmungen in Fernsehsendungen wie „Deutschland sucht den Superstar“oder bei Gewinnspielen eingesetzt, um große Massen von Anrufen in kurzer Zeit bewältigen zu können.