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Kindergeld: Wichtige Änderung ab 1.1.2018

Wer sich mit dem Kindergeldantrag Zeit lässt, hat bisher Glück – denn Kindergeld kann auch noch vier Jahre rückwirkend ausgezahlt werden. Damit ist es ab dem nächsten Jahr vorbei.

Ab dem 1.1.2018 wird das Kindergeld nur noch für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.

Da mit der bisherigen großzügigen Regelung eine Missbrauchsgefahr verbunden war, wurde die Vorschrift entsprechend geändert, so das Bundeszentralamt für Steuern. Die Vordrucke „Antrag auf Kindergeld“ und „Bescheid über Kindergeldfestsetzung“ sollen bald an die ab Januar 2018 geltende Rechtslage angepasst werden.

Für Eltern bedeutet das: Aufgrund der gesetzlichen Änderung können Anträge, die nach dem 31. Dezember 2017 eingehen, rückwirkend nur noch zu einer Nachzahlung für die letzten sechs Kalendermonate vor dem Eingang des Antrags bei der zuständigen Familienkasse führen.