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Antrag auf zinslose Stundung beim Finanzamt: Das müssen Sie wissen

Zinslose Stundung bis mindestens 30. Juni 2022

Gerade in Pandemiezeiten ist es für vielen schwierig, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt nachzukommen. Bekommt jemand jedoch einen Steuerbescheid mit einer Steuernachforderung, sollte besser nicht auf die erste Mahnung gewartet werden.

Hintergrund: In einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums ist geregelt, dass die Finanzämter großzügig sein sollen. Das bedeutet zwar nicht, dass auf die Zahlung der Steuern verzichtet wird. Es gibt jedoch einen großzügigen Zahlungsaufschub – und zwar zinslos (BMF, Schreiben v. 31.1.2022, Az. IV A 3 – S 0336/20/10001:047; Tz. 1).

Die zinslose Stundung gibt es für bis zum 31. März 2022 fällige Steuern bis längstens 30. Juni 2022. Wer mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung für seine Steuerschulden vereinbart, wird belohnt. Der zinslose Zahlungsaufschub soll dann bis zum 30. September 2022 gelten.

Praxis-Tipp: Mit der zinslosen Stundung klappt es aber nur, wenn dem Finanzamt plausible Nachweise dafür vorgelegt oder genannt werden, dass man von der Corona-Pandemie unmittelbar wirtschaftlich negativ betroffen ist.

Antrag sollte schriftlich gestellt werden

Der Antrag auf zinslose Stundung für Steuerschulden sollte unbedingt schriftlich per Post oder Fax gestellt werden. Denn bei einem telefonischen Antrag kann es passieren, dass der Sachbearbeiter aufgrund der zahlreichen Anträge die zinslose Stundung vergisst. Dann kommt es zu einer Mahnung und zu Festsetzung von Säumniszuschlägen. Um diesen Ärger zu vermeiden, empfiehlt sich der schriftliche Antrag auf zinslose Stundung.

Wie sieht ein Antrag auf zinslose Stundung aus?

Der Antrag auf zinslose Stundung für Steuerschulden ist formlos. Dafür gibt es kein amtliches Formular, das verwendet werden muss. Der Stundungsantrag muss nur klare Angaben dazu enthalten, für welche rückständigen Steuern er gilt und warum Sie wirtschaftlich negativ von der Corona-Pandemie betroffen sind.

Muster für einen Stundungsantrag

Max Mustermann    Musterstadt, …………2022
Anschrift
…..

An das Finanzamt Musterstadt
Anschrift des Finanzamtes
………….

Steuernummer:

Antrag auf zinslose Stundung  

Sehr geehrte Damen und Herren,

die mit dem Steuerbescheid vom …… zu …………. (Einkommensteuer/Umsatzsteuer/Körperschaftsteuer) festgesetzte Steuernachforderung kann ich aufgrund der aktuellen Situation leider nicht bezahlen. Ich bitte deshalb um eine zinslose Stundung der Steuernachzahlungen bis zum 31. März 2022 (siehe auch BMF, Schreiben v. 31.1.2022, Az. IV A 3 – S 0336/20/10001:047; Tz. 1).

Die finanziellen Engpässe resultieren vor allem aus der Corona-Krise: Folgende Gründe führten dazu, dass ich wirtschaftlich negativ durch die Corona-Krise betroffen bin …………. ………… (z.B. Umsatzausfälle, Zahlungsschwierigkeiten Kunden, Tod oder Insolvenz eines Kunden, eigene Covid-Erkrankung, Gewinnausfälle, ….).

Ich bitte um eine kurze schriftliche Stellungnahme, sollten Sie noch Fragen haben und um zeitnahe Genehmigung der zinslosen Stundung.
Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann
Unterschrift