Gesetzesänderungen für Sparer

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Freistellungsaufträge nur noch mit Steuer-ID gültig
Freistellungsaufträge sind nach Angaben des Steuerzahlerbundes nur noch mit Steuer-ID gültig: Ab dem 1. Januar 2016 seien Freistellungsaufträge nur noch wirksam, wenn die Steuer-Identifikationsnummer des Sparers vorliege.

Laut Verband der Lohnsteuerhilfevereine läuft die Übergangszeit, für die bei Banken vor 2011 erteilte Freistellungsaufträge ohne Steuer-ID noch weiter gelten, Ende 2015 aus. Ein neuer Freistellungsauftrag muss nach Angaben des Bankenverbandes vom Kunden aber nicht gestellt werden. Sollte die Steuer-ID fehlen, reiche es, diese der Bank mitzuteilen. (Weiterlesen: Was ändert sich ab 2016 beim Freistellungsauftrag?)

IBAN wird für Privatleute Pflicht
Verbraucher können nur noch bis zum 1. Februar 2016 weiter ihre Kontonummer und Bankleitzahl für Bankgeschäfte nutzen. Ab dann müssen auch Privatpersonen die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) verwenden. Diese Verpflichtung bestand für Unternehmen und Vereine schon länger.

BIC entfällt EU-weit
Der BIC (Bank Identifier Code) muss bereits seit dem 1. Februar 2014 bei Zahlungen innerhalb Deutschlands nicht mehr angegeben werden. Ab dem 1. Februar 2016 entfällt er auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU, Island, Liechtenstein und Norwegen). Benötigt wird der BIC dann nur noch bei Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (etwa in die Schweiz oder Monaco).

Konto für jedermann
Spätestens ab Mitte nächsten Jahres soll in Deutschland jeder das Recht auf ein Bankkonto haben – auch Obdachlose und Flüchtlinge. Banken dürfen künftig niemandem mehr die Eröffnung eines Girokontos verwehren. Das Recht auf ein Konto gilt für jeden Menschen, der sich legal in einem EU-Land aufhält. Bisher gab es in Deutschland nur eine freiwillige Selbstverpflichtung für Banken.

Die Beratungen von Bundestag und Bundesrat könnten im Frühjahr 2016 abgeschlossen sein. Die EU-Zahlungskonten-Richtlinie muss bis 18. September 2016 in nationales Recht umgesetzt sein.

Besserer Schutz vor hohen Dispozinsen
Verbraucher sollen künftig besser vor hohen Dispozinsen geschützt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht, aber noch nicht endgültig verabschiedet.

Vorgesehen ist, dass Banken und Sparkassen ein Gespräch über kostengünstigere Alternativen anbieten müssen, wenn jemand seinen Dispokredit ein halbes Jahr lang zu durchschnittlich mehr als 75 Prozent ausschöpft oder sein Konto stark überzieht. Die aktuellen Zinssätze müssen im Internet veröffentlicht werden. (Weiterlesen: Neue Regeln für Dispozinsen)

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