Gesetzesänderungen für Steuerzahler

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Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt
Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 180 Euro auf 8652 Euro. Das heißt, es werden bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8652 Euro im Jahr Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 17.304 Euro.

Grenzsteuersatz erhöht sich
Um Mehrbelastungen der Steuerzahler durch das Zusammenspiel von Lohnsteigerungen, höheren Steuersätzen und Preiserhöhungen einzudämmen, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs leicht verschoben. Das heißt, der sogenannte Grenzsteuersatz gilt jeweils erst bei einem etwas höheren Einkommen. Das dämpft den Effekt der „kalten Progression“ – die Steuerzahler haben unterm Strich etwas mehr Geld in der Tasche.

Mehr Unterhalt als Sonderausgaben absetzbar
Mit Anhebung des Existenzminimums sind auch 180 Euro höherer Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner können laut Steuerzahlerbund bis zu einem Betrag von 13.805 Euro im Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Freibeträge bei Lohnsteuer-Ermäßigung länger gültig
Erwarten Arbeitnehmer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, können sie beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen. Damit wird bereits bei der monatlichen Lohnsteuer ein zu hoher Steuerabzug vermieden. Ab 2016 sind diese Freibeträge zwei Jahre gültig. Bisher mussten sie jährlich neu beantragt werden.

Mehr Vorsorgeaufwendungen absetzbar
Vorsorgeaufwendungen für das Alter können nach Darstellung des Steuerzahlerbundes steuerlich besser abgesetzt werden. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gelte ein Höchstbetrag von 22.767 Euro (2015: 22.172 Euro). 2016 könnten maximal 82 Prozent (2015: 80 Prozent) abgesetzt werden. Das bedeute, Alleinstehende könnten 18.669 Euro, Ehepaare und eingetragene Lebenspartner 37.338 Euro geltend machen. Bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, werde der steuerfreie Arbeitgeberanteil von den Vorsorgeaufwendungen abgezogen.

Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit
Reine Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2016 zugelassen werden, werden laut Steuerzahlerbund für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

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