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15 Fragen und Antworten zur Steuererklärung

Es gibt Fragen, auf die es nicht nur eine einzige Antwort gibt, sondern im schlimmsten Fall gleich mehrere. Überall dort, wo Halbwissen und Stümperei Einkehr hält, ist geballtes Know-how fehl am Platz. Folglich entstehen Gerüchte und niemand ist am Ende schlauer.

Ähnlich verhält es sich beim Thema Einkommensteuererklärung. Um hier auch nur im Ansatz durchzublicken, braucht es schon ein paar Jahre Erfahrung. Oder einfach eine kleine Zusammenfassung mit allen relevanten Themen, die für Steuer-Anfänger von Bedeutung sein können.

Grund genug also, sich mit der Steuererklärung zu befassen, das Fachchinesisch auseinanderzunehmen und verständliche Antworten auf oft so unverständliche Fragen zu geben. Wir haben die 15 meistgestellten Fragen zusammengestellt, uns auf den Boden gesetzt und versucht, einfache Antworten zu finden.

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Wann muss ich mein Einkommen versteuern?

Ledige, die weniger als 9.000 Euro pro Kalenderjahr verdienen (Stand 2018), müssen keine Steuern entrichten. Ab dem ersten Euro über dem sogeannten Grundfreibetrag werden Steuern mit individuellem Steuersatz fällig.

Kann ich steuerfreie Einkünfte erzielen?

Ja. Für geringfügige Beschäftigiungen auch Minijobs genannt, die auf 450-Euro-Basis ausgeübt werden, fallen in der Regel keine Steuern an, da der Arbeitgeber bereits Steuern gezahlt hat. Demzufolge ist auch kein Eintrag in der Einkommensteuererklärung notwendig.

Auch ehrenamtlich Tätigkeite dürfen bis zu 2.100 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei verdienen.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Eine Pflichtveranlagung liegt vor, wenn:

  • Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen hat (keine Abgabepflicht, wenn erzielter Arbeitslohn nicht 10.800€ pro Kalenderjahr übersteigt und keine zusätzlichen Einnahmen verzeichnet wurden)
  • Leistungen erhalten wurden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen und mehr als 410€ betragen
  • bei getrennt lebenden Eheleuten der Ausbildungsfreibetrag, Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag für Kinder nicht 50/50 aufgeteilt wird
  • mehrere Einkünfte von mehreren Arbeitgebern eingenommen wurden
  • Abfindung mit Fünftelungsmethode gezahlt wurde
  • abgeltungssteuerpflichtige Kapitalerträge, auf die keine Abgeltungsteuer gezahlt wurde, eingenommen wurden
  • Urlaubsvergütung aus Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft erhalten wurde
  • Eheleute IV-Faktor/IV-Faktor gewählt haben
  • Ehe des Arbeitnehmers während des Veranlagungszeitraums durch Tod oder Scheidung aufeglöst wurde
  • Mindestvorsorgepauschale höher ist als Vorsorgeaufwendungen
  • Nebeneinkünfte über 410€ liegen

Gibt es noch Lohnsteuerkarten?

Nein. Seit 2011 gibt es ausschließlich die elektronische Lohnsteuerkarte, auf der alle wichtigen Informationen zur Person gespeichert sind.

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Muss ich meinen Nebenjob angeben?

Nein, sofern es sich um eine geringfügige Beschäftigung auf 450-Euro-Basis handelt. Dann zahlt in der Regel der Arbeitgeber eine pauschale Steuer. Wer angestellt ist und auf „Lohnsteuer“ arbeitet, also wenn der Arbeitnehmer seine Einnahmen selbst versteuert, muss die Einkünfte in der Anlage N eintragen.

Gehört ALG I und ALG II (Hartz IV) in die Steuererklärung?

Grundsätzlich sind Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II steuer- und sozialabgabenfrei. Daher werden in der Steuererklärung lediglich die Zeiten der Nichtbeschäftigung festgehalten, bei ALG I wird zusätzlich der Betrag der erhaltenen Leistungen eingetragen. Beide Leistungen unterliegen zudem dem Progressionsvorbehalt.

Kann ich meinen Laptop von der Steuer absetzen?

Teilweise. Wer seinen PC oder Laptop nachweislich auch beruflich nutzt, kann die Kosten von der Steuer absetzen. In diesem Fall kann die Hälfte der Kosten steuerlich abgesetzt werden. Liegt der berufliche Anteil über 50 Prozent, so muss das penibel nachgewiesen werden. Es ist also nahezu unmöglich, den vollen Anschaffungspreis anzusetzen.

Hat das Gerät maximal 952 Euro brutto im Jahr 2018 (Steuerjahr 2017: maximal 487,90 Euro brutto) gekostet, so können die Ausgaben sofort in der nächsten Steuererklärung abgezogen werden. Liegen die Kosten darüber, so müssen die Anschaffungskosten über drei Jahre hinweg abgeschrieben werden.

Ist mein Arbeitszimmer steuerlich absetzbar?

Arbeitszimmer müssen den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bilden. Kurz: Man muss ausschließlich von zu Hause aus arbeiten.

Beispiele für absetzbare Posten:

  • Schreibtisch
  • Bürostuhl
  • Regale
  • Leselampe
  • Miete
  • Energiekosten
  • Reparaturen
  • Müllabfuhr
  • Heizungswartung
  • Grundsteuer
  • Renovierungskosten
  • etc.
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Muss ich Kapitalerträge versteuern?

Wenn Zinsen und Kapitalerträge den Sparerfreibetrag (801 Euro) übersteigen, müssen die dafür von der Bank ans Finanzamt gezahlten Steuern in der Steuererklärung angegeben werden.

Welche Freibeträge gibt es?

Zu den wichtigten Freibeträgen gehören:

  • Ausbildungsfreibetrag
  • Grundfreibetrag
  • Rabattfreibetrag
  • Kinderfreibetrag
  • Erziehungsfreibetrag
  • Freibetrag bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen
  • Sparerfreibetrag
  • Ehrenamtsfreibetrag
  • Freibeträge bei Erbschaft oder Schenkung

Welche Pauschbeträge gibt es?

Zu den wichtigsten Pauschalen gehören:

  • Arbeitnehmerpauschbetrag 1.000 €
  • Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeit 30 Cent pro Kilometer
  • Entfernungspauschale Jahresbetrag 4.500 €
  • Fahrtkosten doppelte Haushaltsführung für 1. und letzte Fahrt 30 Cent pro gefahrenem Kilometer
  • Fahrtkosten doppelte Haushaltsführung für Heimfahrten 30 Cent pro gefahrenem Kilometer
  • Dienstreisepauschale 30 Cent pro gefahrenem Kilometer
  • Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen 1. Tag 12 €
  • Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen An- und Abreisetag jeweils 12 €
  • Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen für Tage zwischen An- und Abreise 24 €
  • geringwertige Wirtschaftsgüter 800 €
  • Umzugskostenpauschale für Ledige 746 €
  • Unterrichtskosten maximal 1.882 €
  • Pflegepauschbetrag 924 €
  • Sparer-Pauschbetrag 801 €
  • Werbungskostenpauschale für Rentner 102 €
  • Behinderten-Pauschbetrag zwischen 310 € und 1.420 €
  • Sonderausgaben-Pauschale für Singles 36 €

Welche Fristen gibt es?

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat dafür bis zum 31.05. des Folgejahres Zeit. Weitaus längere Fristen gelten für Lohnsteuervereine und Steuerberater. Wer also deren Hilfe in Anspruch nehmen möchte, hat mehr Zeit zur Erstellung der Einkommensteuererklärung. Stichtag ist dann nämlich erst der 31.12. des Folgejahres oder unter Umständen sogar erst der 28.02. des übernächsten Jahres.

Nicht jeder muss auch tatsächlich eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Freiwillige haben vier Jahre Zeit. Die Frist ist für Freiwillige dann immer der 31.12. eines jeden Jahres.

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Kann ich eine Steuererklärung rückwirkend abgeben?

Bis zu vier Jahre rückwirkend können Steuerzahler eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Studenten haben sogar die Möglichkeit, einen Verlustvortrag bis zu sieben Jahre rückwirkend einzureichen.

Wann erhalte ich den Steuerbescheid?

Eine pauschale Antwort auf die Frage gibt es nicht, da das von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich ist. In der Regel vergehen ca. sechs bis acht Wochen, ehe die Steuererklärung bearbeitet wurde. Nach Ablauf von acht Wochen kann man sich auch nach dem Bearbeitungsstand erkundigen.

Welche Gründe für eine Steuernachzahlung gibt es?

Wichtige Angaben vergessen:

  • Sonderausgaben
  • Werbungskosten
  • haushaltsnahe Dienstleistungen
  • außergewöhnliche Belastungen
  • doppelte Haushaltsführung
  • Kosten wurden nicht anerkannt
  • Nachweise wurden nicht mitgeschickt

Nicht alle Ausgaben müssen berücksichtigt werden:

  • z. B. Anzug für Bürojob muss nicht anerkannt werden, da dieser auch privat genutzt werden kann