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Private Helfer auf der Baustelle: Das gilt beim Unfallschutz

Deutschland baut und baut aus – unter anderem viele private Eigenheime und Wohnungen. Auf diesen Baustellen helfen oft auch Freunde, Nachbarn oder Familienangehörige mit. Doch was passiert, wenn es dann zu einem Unfall kommt? So muss der Bauherr private Helfer absichern.

Nach Angaben der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) geschehen jedes Jahr mehrere Hundert, teils schwere Arbeitsunfälle auf Baustellen, auf denen private Helfer mitarbeiten. Eigenleistung miteinzubringen beim Hausbau oder dem Ausbau von Wohnräumen ist beliebt und verbreitet. Neben den Bauherren selbst arbeiten dann auch oft Freunde und Familienmitglieder mit. Dabei sind diejenigen, die dem Handwerksbetrieb auf der Baustelle zuarbeiten, nicht automatisch unfallversichert, sondern müssen sich selbst um einen ausreichenden Schutz kümmern.

Gibt es für den oder die Bauherrn keine gesetzliche Pflicht, sich über die BG Bau zu versichern, sondern nur die freiwillige Möglichkeit, gelten für private Helfer  klare gesetzliche Vorschriften: Innerhalb einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten müssen sowohl das Bauvorhaben als auch die geplanten Eigenleistungen sowie die beauftragten Unternehmen gegenüber der BG BAU gemeldet werden. Wer dies nicht macht, riskiert Bußgelder. Außerdem müssen die Bauherren einen Nachweis über die geleisteten Arbeitsstunden einreichen. Im Falle eines Unfalls erhält der betroffene Bauhelfer dann aber auch alle Leistungen des Unfallversicherungsträgers.

Bauhelfer: Anmelden bei der BG Bau ist Pflicht

Mit dieser gesetzlichen Pflicht kommen auf den Bauherren allerdings auch Kosten zu. Nach Angaben der BG Bau muss dafür mindestens ein Beitrag von 100 Euro einkalkuliert werden. Grundsätzlich kostet pro Helfer mit 100 Stunden Arbeitseinsatz der Beitrag in den neuen Bundesländern aktuell 145 Euro, in den alten Bundesländern 158 Euro. Waren alle Helfer zusammengerechnet allerdings nicht länger als 40 Stunden am Eigenbauprojekt tätig, übernimmt die Unfallkasse der öffentlichen Hand den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

Die BG rät allen privaten Bauherrn sich vor Beginn der Bauarbeiten umfassend in Sachen Arbeitsschutz beraten zu lassen. „Dies reicht von der Ausstattung der Helferinnen und Helfer mit persönlicher Schutzausrüstung wie Helme, Sicherheitsschuhe und Handschuhe über eine ausreichende Beleuchtung und Beschilderung oder die Sicherung von Schächten und Gruben bis hin zur Verkehrssicherheit auf dem Baugrundstück“