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Wegen der Pandemie arbeiten viele derzeit im Homeoffice.

Wegen der Pandemie arbeiten viele derzeit im Homeoffice. Die Kosten dafür konnten die meisten Arbeitnehmer bislang aber nicht geltend machen. Mit der neuen Homeoffice-Pauschale soll sich das ändern. Sie sollten jedoch ein paar Steuerkniffe kennen, damit Sie auch wirklich von der Pauschale profitieren.

Wie viel kann ich durch die neue Homeoffice-Pauschale bei meiner Steuererklärung absetzen?

Mit dem neuen Pauschbetrag sollen Steuerzahlen für die Jahre 2020 und 2021 fünf Euro pro Tag von ihrer Steuer absetzen können – wenn sie an diesem Tag nicht im Büro gearbeitet haben. „Allerdings können nicht mehr als maximal 120 Tage im Jahr geltend gemacht werden. Steuerzahler dürfen somit maximal 600 Euro (5 Euro x 120 Tage) von ihrer Steuer absetzen – auch, wenn sie mehr Tage am heimischen Schreibtisch verbracht haben.

Wo gebe ich die Pauschale in meiner Steuererklärung an?

Die Homeoffice-Pauschale soll nach den jetzigen Plänen auf die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro angerechnet werden. Dieser Pauschalbetrag wird Steuerzahlern bei der Ermittlung der Einkünfte pauschal von den Einnahmen abgezogen, wenn sie keine höheren Kosten nachweisen.

Was das für die neue Homeoffice-Pauschale bedeutet? Sie verpufft für alle Arbeitnehmer, deren Werbungskosten unter 1000 Euro liegen. Um zu profitieren, müssen Steuerzahler also über die 1000 Euro im Jahr kommen. Das geht, indem Steuerzahler etwa Anschaffungen wie Schreibtisch, Bürostuhl, Leselampe oder Drucker von der Steuer absetzen.

Muss ich für die Homeoffice-Pauschale nachweisen, dass ich von zuhause gearbeitet habe?

Im Zweifel kann es sein, dass das Finanzamt eine Bescheinigung über die Arbeit im Homeoffice sehen möchte.