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Bis zu 1000,-€ die digitale Kompetenz und Ausstattung gefördert

Corona-Härtefallfonds

Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, die durch die Corona-Pandemie vor existenziellen Schwierigkeiten stehen, sollen einen einmaligen Zuschuss aus dem Corona-Härtefallfonds erhalten können.

Mit der sogenannten Teilhabepauschale soll die digitale Kompetenz und Ausstattung gefördert werden, zum Beispiel der Kauf von PCs, Laptops, Tablets usw. Mehraufwendungen durch die Corona-Pandemie bei der Informationsbeschaffung sollen finanziert werden können. Dies könnte beispielsweise der Abschluss eines Online-Zeitungsabonnements sein. Auch die Nutzung von alternativen Lernformen, zum Beispiel mit Hilfe neuer Software, soll unterstützt werden.
Die Teilhabepauschale dient nicht der Sicherung des Lebensunterhalts. Hierfür könnte Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII beantragt werden.

Damit die Teilhabepauschale bewilligt werden kann, müssen Sie zu einer der nachfolgend genannten Zielgruppen gehören und die dort angegebenen Voraussetzungen erfüllen. Es muss sichergestellt sein, dass vor der Antragstellung alle gesetzlich vorgesehenen Leistungsansprüche ausgeschöpft wurden, wie beispielsweise Leistungen aus dem Sozialschutzpaket. Außerdem muss die entstandene Notlage durch die Corona-Pandemie verursacht worden sein.

Zielgruppen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz (erster Wohnsitz) ist in Düsseldorf,
  • Sie befinden sich aufgrund der Corona-Pandemie in einer existenziellen Notlage,
  • Ihr monatliches Nettoerwerbseinkommen betrug vor der Pandemie in der Zeit vom 1. Februar bis 30. April weniger als 2.200 Euro (als Nettoerwerbseinkommen in diesem Sinne gilt das Bruttoerwerbseinkommen abzüglich Steuern und Sozialversicherungsabgaben) und
  • Sie beziehen aufgrund der Corona-Pandmie Kurzarbeitergeld und können damit Ihren Lebensunterhalt nicht mehr sicherstellen.

Höhe der Teilhabepauschale

  • 500 Euro
    für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kinder, die allein in einem Haushalt leben
  • 750 Euro
    für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kinder, die zu zweit oder mehr Personen in einem Haushalt leben
  • 1.000 Euro
    für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit mindestens einem Kind im Haushalt leben, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.

Werkstudentinnen und Werkstudenten

Studentinnen und Studenten

Rentnerinnen und Rentner

Soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler

Antrag

Sie können den Antrag online ausfüllen.
Zum Abschluss wird ein PDF erzeugt, das Sie ausdrucken können und unterschreiben müssen.
Den unterschriebenen Antrag können Sie eingescannt per Mail an corona-haertefallfonds@duesseldorf.de oder per Post an die folgende Adresse senden:

Corona-Härtefallfonds, Aktenzeichen 50/2
40200 Düsseldorf

Alternativ können Sie das für Sie passende unten stehende Antragsformular ausdrucken und mit der Hand ausfüllen.
Ein formloser Antrag per Post oder Mail reicht ebenfalls aus. Wir senden Ihnen dann das entsprechende auszufüllende Formular zu.

Die Anträge können längstens bis 30. März 2021 gestellt werden. Sollte das Budget des Corona-Härtefallfonds vorher erschöpft sein, können Sie die Teilhabepauschale nicht mehr erhalten. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Formulare

Für Fragen zur Antragstellung steht Ihnen die Versorgungshotline des Amtes für Soziales unter 0211 899 899 9 zur Verfügung (Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr).