Steuerberater haben zurzeit vor allem damit zu tun, Hilfsanträge für Corona-geschädigte Unternehmen und Selbstständige zu stellen. Um ihnen für diese unverzichtbare Aufgabe mehr Zeit einzuräumen, wurde die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019, die von Steuerberatern erstellt wird, von Ende Februar 2021 auf Ende August 2021 verlängert. Für Steuerzahler, die keinen Steuerberater beauftragt haben, bleibt es bei der Abgabefrist vom 31. Juli des Folgejahres.
Aktuell: Verlängerung der Abgabefrist durch Corona
- Beitrags-Autor:Aristofanis Osmanlis
- Beitrag veröffentlicht:20. Mai 2021
- Beitrags-Kategorie:Allgemein
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