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Was Sie zur neuen Grundsteuer jetzt wissen müssen

Was Sie zur neuen Grundsteuer jetzt wissen müssen

Die Finanzämter verlangen jetzt die Daten, die sie für die neue Grundsteuer benötigen. Gerade einmal vom 1. Juli bis 31. Oktober haben die Eigentümer Zeit, ihre Erklärung einzureichen. Grundlage sind die Eigentumsverhältnisse zum 1. Januar 2022. Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht die sogenannte Grundsteuer B für alle Grundstücke und Gebäude, die nicht zur Land- und Forstwirtschaft gehören. Diese fallen unter die Grundsteuer A – bis auf Wohnflächen, die künftig ebenfalls mit der Grundsteuer B besteuert werden. Insgesamt sind die Eigentümer von 36 Millionen „Einheiten“ betroffen.

Die Grundsteuer gehört zu den Dingen, die mit der Nebenkostenabrechnung überwälzt werden. Das ist auch steuersystematisch gewollt. So soll jeder Einwohner zumindest ein bisschen an den Kosten der Kommune beteiligt werden, nach dem Motto: Wer ein öffentliches Schwimmbad will, das sich nicht selbst trägt, muss entsprechend mehr Grundsteuer zahlen.

Was benötigt das Finanzamt?

Im Bundesmodell verlangt der Fiskus normalerweise sechs Angaben:

Lage des Grundstücks,

Grundstücksfläche,

Bodenrichtwert,

Gebäudeart,

Wohnfläche,

Baujahr des Gebäudes.

Wie ist die Erklärung abzugeben?

In der Regel digital (ELSTER). Es gibt Ausnahmen für Härtefälle. In Bayern gibt es für alle die Möglichkeit, ein grünes Papier-Formular handschriftlich auszufüllen.