Ab 2021 dürfen Sie als nebenberuflich tätiger Ausbilder, Trainer, Erzieher, Dozent, Künstler oder als Pflegekraft 600 Euro mehr im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei erhalten. Das gilt auch für ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer, Vormünder oder Fürsorgepfleger. Auch nebenberufliche Helfer in Corona Impf- und Testzentren können in den Jahren 2020 und 2021 die Freibeträge erhalten.
Das ist neu. Nebenberuflich tätige Trainer, Dozenten, Erzieher in gemeinnützigen, gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereichen können ab 2021 bis zu 3 000 Euro steuer- und sozialabgabfrei behalten statt bisher nur 2 400 Euro. Genauso ist der abgabenfreie Betrag für ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer, Vormünder oder Fürsorgepfleger auf 3 000 Euro gestiegen.
Auch Helfer in Impfzentren sind begünstigt: Führen sie Aufklärungsgespräche oder impfen, gibt es die Übungsleiterpauschale. Helfer bei Verwaltung und Organisation erhalten die Ehrenamtspauschale (siehe unten). Das gilt für die Steuerjahre 2020 und 2021. Darauf haben sich Bund und Länder laut Finanzministerium Baden-Württemberg jüngst geeinigt (baden-württemberg.de). Das gilt auch für Helfer in Corona-Testzentren (Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main vom 15. März 2021, Az. S 2331 A-49-St 210).
Achtung! Allerdings werden diese ehrenamtlichen Jobs zusammengerechnet. Bekommen Sie etwa 2 000 Euro aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Vereinstrainer, bleiben nur noch 1 000 Euro des Freibetrags für eine Betreuertätigkeit übrig.
Tipp: Den Übungsleiterfreibetrag erhalten Sie auch, wenn Sie bei einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft tätig sind. Dazu zählen Universitäten, Schulen, Sportvereine und Volkshochschulen, nicht jedoch Parteien oder Gewerkschaften.
Höhere Pauschale im Ehrenamt
Wer sich ehrenamtlich nebenberuflich in gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Vereinen und Organisationen engagiert, bekommt für die Vergütung der Tätigkeit einen Freibetrag.
Das ist neu. Für ehrenamtlich Tätige sind ab 2021 bis zu 840 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabfrei statt bisher nur 720 Euro. Begünstigt sind etwa ehrenamtliche Tätigkeiten als Vereinsvorstand, Schatzmeister, Platzwart, Gerätewart, Reinigungsdienst, Fahrdienst von Eltern zu Auswärtsspielen von Kindern oder Schiedsrichter im Amateurbereich.
Tipp: Auch ehrenamtliches Engagement von Arbeitslosen, Studenten, Hausfrauen oder -männern, Vermietern oder Rentnern gilt als nebenberufliche Tätigkeit und ist begünstigt.