Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, pauschalbesteuerte Minijobber, Gewerbetreibende und Selbständige erhalten eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Angestellte sollen sie zusammen mit der Lohnauszahlung im September über ihren Arbeitgeber erhalten. Allerdings hängt der Auszahlungszeitpunkt von der Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers ab. Die Auszahlung kann daher auch erst im Oktober oder schlimmstenfalls mit der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr erfolgen. Diese Pauschale unterliegt der Einkommensteuer, wobei Geringverdienern mehr von der Energiepauschale bleibt als Besserverdienern. Rentner erhalten diese Unterstützung nicht, es sei denn, sie gehen in der Rente noch einem Minijob nach.“

ARCHIV - Empfänger von Sozialleistungen sollen nach dem Willen der Ampel-Koalition wegen der hohen Energiepreise eine weitere Einmalzahlung bekommen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro
- Beitrags-Autor:Aristofanis Osmanlis
- Beitrag veröffentlicht:7. Juni 2022
- Beitrags-Kategorie:Tipps
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