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300 Euro Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro brutto soll jedem einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zugutekommen, der in den Steuerklassen 1 bis 5 einsortiert ist. Eine Übersicht zu den verschiedenen Steuerklassen finden Sie hier.

Einen Anspruch haben damit:

  • Arbeitnehmer,
  • Auszubildende,
  • Beamte,
  • Selbstständige,
  • Werkstudenten,
  • Studenten im bezahlten Praktikum,
  • Minijobber
  • und ehrenamtlich tätige Übungsleiter.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten.

Gut zu wissen

Da die Energiepreispauschale kein Lohnbestandteil oder Arbeitsentgelt ist, darf sie bei Verschuldeten nicht gepfändet werden. Der Arbeitgeber darf sie also auch in Fällen der Lohnpfändung voll auszahlen.

Haben Rentner keinen Anspruch auf die Pauschale?

Das kommt darauf an. Rentner, die keine Beschäftigung ausüben, gehen bei der Energiepreispauschale tatsächlich leer aus.

Wie bekomme ich die Energiepreispauschale?

Das Geld zahlt Ihr Arbeitgeber über die Lohn- oder Gehaltsabrechnung, sofern Sie am 1. September 2022 angestellt sind. Bei Selbständigen wie Freiberuflern und Gewerbetreibenden sowie Land- und Forstwirten wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal um 300 Euro gesenkt

Sind Sie am 1. September 2022 nicht beschäftigt, waren es aber davor oder sind es danach, müssen Sie selbst aktiv werden und sich das Geld über die Einkommensteuererklärung für 2022 holen. Gleiches gilt für Rentner, die beispielsweise bis August noch erwerbstätig waren.

Die Formulare für die Steuererklärung 2022 sollen ein Feld enthalten, in dem Sie ankreuzen können, dass Sie die Pauschale noch nicht erhalten haben. Das Finanzamt prüft dann Ihren Anspruch.

Welche Besonderheit gilt für Minijobber?

Auch Minijobber erhalten die Energiepreispauschale mit ihrem Lohn. In diesem Fall darf der Arbeitgeber das Geld allerdings nur auszahlen, wenn er schriftlich zusichert, dass es sich um das erste Arbeitsverhältnis des Minijobbers handelt. Damit soll verhindert werden, dass Menschen mit mehreren Nebenjobs die Pauschale mehrmals bekommen.