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Infla­ti­ons­aus­gleichs­prämie bis 3.000 Euro noch bis Ende 2024 möglich

Im Oktober 2022 ist die sogenannte Inflationsausgleichsprämie eingeführt worden. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung von Arbeitgebern. Die Regelung besagt, dass zusätzliche Zahlungen eines Arbeitgebers bis zur Höhe von 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Voraussetzung ist aber, dass das Geld zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird, es darf sich dabei also nicht um eine Entgeltumwandlung handeln. Außerdem kann die Prämie nur im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 gewährt werden.