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Steuern, Rente, Kindergeld. Das ändert sich 2023 für Ihren Geldbeutel

Steuer und Kindergeld, ab 1. Januar 2023

  • Sparerpauschbetrag steigt

Der Sparerpauschbetrag – früher Sparerfreibetrag genannt – sorgt dafür, dass Kapitaleinkünfte bei der Einkommenssteuer steuerfrei bleiben, wenn sie einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Zu Kapitaleinkünften gehören etwa Zinsen und Dividenden. Ab 2023 steigt der Freibetrag von 801 auf 1000 Euro . Das ist ein Plus von rund 25 Prozent. Bei zusammenveranlagten Ehegatten klettert er von 1602 auf 2000 Euro .

  • Höherer Grundfreibetrag

Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt von 10.347 Euro im Jahr 2022 auf 10.908 Euro im Jahr 2023. Paare können den doppelten Betrag ansetzen. Nur wer im kommenden Jahr ein höheres Einkommen hat, muss überhaupt Einkommensteuern bezahlen.

  • Midi-Job: Weitere Entlastung für Geringverdiener

Zum 1. Januar 2023 steigt die Midi-Job-Grenze deutlich an. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dann erst ab einem Einkommen von monatlich 2000 Euro volle Sozialbeiträge zahlen. Zum 1. Oktober 2022 war die Grenze bereits von 1300 auf 1600 Euro gestiegen. Seit Oktober beträgt der gesetzliche Mindestlohn zwölf Euro pro Stunde und auch die Verdienstgrenze für Minijobber stieg von 450 auf 520 Euro .

  • Mehr Kindergeld ab 2023

Im kommenden Jahr steigt auch das Kindergeld. Für die ersten drei Kinder erhalten Familien dann jeweils 250 Euro monatlich (zuvor 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind). Ab dem vierten Kind gibt es pro Monat weiterhin 250 Euro.

Beispielrechnung: Wer drei kindergeldberechtigte Sprösslinge hat, bekommt im neuen Jahr monatlich 750 Euro. Bisher waren es 663 Euro. Der Anstieg beträgt gut 13 Prozent.

Weitere Anpassung: Der Kinderfreibetrag steigt zum 1. Januar von 8548 auf 8688 Euro pro Jahr.

Kranken- und Pflegeversicherung, ab 1. Januar 2023

  • Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer

Bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird ein maximales Einkommen von jährlich 59.850 Euro berücksichtigt. Der Wechsel von Angestellten in die private Krankenversicherung (PKV) wird weiter erschwert und ist ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 66.600 Euro möglich. Im Jahr 2022 lag diese Schwelle bei 64.350 Euro.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent . Dadurch erhöht sich auch der maximale Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte auf 403,99 Euro für die Kranken- und 76,06 Euro (51,12 Euro in Sachsen) für die Pflegepflichtversicherung.

  • Befristeter Corona-Zuschlag in der Pflegepflichtversicherung endet

In der PKV entfällt zum Januar der zeitlich befristete Zuschlag zur Finanzierung der coronabedingten Mehrkosten in Höhe von 7,30 Euro für Personen mit Beihilfeanspruch und 3,40 Euro für alle anderen Personen, die einen Beitrag in der Pflegepflichtversicherung bezahlen. Damit sinken 2023 die Monatsprämien leicht. Aber privat Versicherte sollten nicht zu früh jubeln: „Wirklich günstiger wird die Pflegepflichtversicherung nur für Beihilfeberechtigte – bei allen anderen kommt der Wegfall aufgrund einer Beitragsanpassung nicht im Geldbeutel an“, erklärt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge und Krankenversicherung bei MLP.

Rente und Altersvorsorge, ab 1. Januar 2023

Rentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen

Ab 2023 dürfen alle Rentnerinnen und Rentner (wahrscheinlich) unbegrenzt neben der Altersrente dazuverdienen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung des 8. SGB IV Änderungsgesetzes ist bereits veröffentlicht, muss nur noch von Bundestag und -rat bestätigt werden. Das sieht die Reform vor:

  • Altersrentner und Frührentner: Ab 2023 fallen die Hinzuverdienstgrenzen voraussichtlich komplett weg.
  • Erwerbsminderungsrentner:
    • Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung soll ab 1. Januar 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von 17.823,75 Euro brutto jährlich gelten (monatlich 1485,31 Euro). Bisher lag die diese Grenze bei 6300 Euro brutto jährlich.
    • Bei Beziehern einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die geplante Hinzuverdienstgrenze 35.647,50 Euro brutto jährlich. Wenn das Einkommen vor Eintritt der Erwerbsminderung sehr hoch war, kann sogar eine höhere Hinzuverdienstgrenze gelten.

Kennzahl für die Rentenversicherung steigt

Gewöhnlich steht im Januar die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die allgemeine Rentenversicherung an. Diese Grenze ist der maximale Bruttolohnbetrag, der bei der Bestimmung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung beachtet wird. Die Folge: Nur der Teil des Bruttogehalts, der darüber hinausgeht, ist beitragsfrei.

Zum 1. Januar 2023 wird die BBG wieder ansteigen: In den

  • alten Bundesländern von monatlich 7050 auf 7300 Euro (87.600 Euro im Jahr)
  • im Osten Deutschlands von 6750 auf 7100 Euro (85.200 Euro im Jahr)

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen negativen Einkommensentwicklung war die BBG 2022 erstmalig gesunken. Doch die Delle ist überwunden.

Zum 1. Juli wird außerdem der Wert eines Rentenpunkts steigen. Dieser liegt seit 1. Juli 2022 bei 36,02 Euro im Westen und bei 35,52 Euro in den neuen Bundesländern. Die genaue Höhe der Anhebung steht aber erst im Frühjahr 2023 fest.

Betriebliche Vorsorge: Höhere maximale Förderbeträge

Der steuerliche Förderbetrag für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erhöht sich im neuen Jahr: von 564 auf 584 Euro. Außerdem steigt der sozialversicherungsfreie Beitrag von 282 auf 292 Euro monatlich. Wichtig: Davon nicht betroffen sind pauschalbesteuerte Direktversicherungen und Pensionskassen.

Außerdem profitieren weitere private Altersvorsorge-Varianten: Der höhere sozialversicherungsfreie Förderbetrag gilt ab Januar auch für Unterstützungskassen und Direktzusagen im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Auch in diesen Fällen steigt er von monatlich 282 auf 292 Euro.

  • Rentner: Beitragsfreie bAV-Leistungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigen

Grundsätzlich sind Leistungen der bAV beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. (Privat Krankenversicherte sind nicht betroffen.) Seit 2020 gibt es aber einen Freibetrag, bis zu dessen Grenze die Krankenkassenbeiträge entfallen. Dieser erhöht sich im kommenden Jahr von monatlich 164,50 auf 169,75 Euro. Pflichtversicherte Rentner zahlen nur Beiträge auf Leistungen, die diesen Freibetrag überschreiten. Sie sparen also ein paar Euro Krankenkassenbeiträge.

Gleiches gilt für die Freigrenze der Pflegeversicherung. Dieser steigt ebenfalls auf 169,75 Euro monatlich. Wird diese Grenze überschritten, ist die gesamte Leistung beitragspflichtig. Aufpassen: Die genannten Erleichterungen gelten nur für Pflichtversicherte, nicht jedoch für freiwillig Versicherte.

  • Basis-Rente („Rürup-Rente“): Künftig voll absetzbar

Basis-Rentenbeiträge können als Sonderausgaben gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der mögliche Betrag dafür steigt ab Januar auf 26.528 Euro (bzw. 53.056 Euro bei Verheirateten). Im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung sollen davon künftig 100 Prozent absetzbar sein, 2022 waren es noch 94 Prozent. Der Satz sollte im neuen Jahr eigentlich nur auf 96 Prozent steigen.

Immobilien

Abschreibung beim Wohnungsbau: 3 Prozent AfA ab 1. Juli 2023

Vermieter sollen neu gebaute Mietwohnungen künftig schneller abschreiben können als bisher. Das Finanzministerium plant, dass neue Mietwohngebäude, die ab 2024 fertiggestellt werden, mit drei Prozent jährlich abgeschrieben werden können.

Die gesamte Abschreibungsdauer würde damit von 50 auf 33 Jahre reduziert werden. Die Regelung soll bereits ab 1. Juli 2023 gelten, ein halbes Jahr früher als ursprünglich geplant. Für Gebäude, die bis 2023 fertiggestellt werden, wird die Absetzung für Abnutzung (AfA) voraussichtlich weiterhin zwei Prozent jährlich betragen.

Bürgergeld soll Hartz IV ersetzen

Mit dem Start des Bürgergelds erhalten Millionen Bedürftige zum 1. Januar deutlich höhere Bezüge. Nach wochenlangem Ringen nahm das zentrale sozialpolitische Projekt der Ampel-Koalition Ende November die letzten Hürden.

Angesichts der hohen Inflation steigen die Bezüge in der Grundsicherung um mehr als 50 Euro. Alleinstehende erhalten 2023 monatlich 502 Euro.  

Große Teile der Reform treten erst zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich dann stärker um Arbeitslose kümmern. Die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in Helferjobs soll besser gelingen. Dazu will die Arbeitsagentur Betroffenen verstärkt weiterqualifizieren. Empfänger der Grundsicherung dürfen künftig auch mehr hinzuverdienen, etwa mit Minijobs.

Verschärft wurden auf Druck von CDU und CSU entgegen dem ursprünglichem Regierungsentwurf die möglichen Sanktionen. Bereits ab Januar 2023 sind Kürzungen des Bürgergelds gestaffelt und in Höhe von maximal 30 Prozent möglich, wenn sich Arbeitslose entgegen den Absprachen nicht auf eine Stelle bewerben oder eine Maßnahme zur Qualifizierung verweigern. Die Betroffenen dürfen zudem künftig weniger selbst angespartes Geld behalten als zunächst geplant. Dieses sogenannte Schonvermögen beträgt in einer „Karenzzeit“ von einem Jahr künftig 40.000 Euro.