Für die Steuererklärung 2021 gibt es erneut eine Sonderregelung. Daher gelten diese Fristen:
- Verpflichtende Abgabe, selbst angefertigt: 31. Oktober 2022
- Verpflichtende Abgabe, Hilfe vom Steuerberater/der Lohnsteuerhilfe: 31. August 2023
- Freiwillige Abgabe: 31. Dezember 2025