You are currently viewing Steueränderungen für Familien ab dem 01.01.2020

Steueränderungen für Familien ab dem 01.01.2020

Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen

Sie leisten einem Familienmitglied (Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Kinder) oder Ihrem Lebenspartner finanzielle Unterstützung? Dann können Sie sich nun freuen: Ab 2020 können Sie Ihre Unterhaltszahlungen bis maximal 9.408 Euro als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.(unter der Voraussetzung, dass diese Person/en geringes Einkommen haben) Das sind immerhin 240 Euro mehr als im Jahr 2019.

Kranken- und Pflegeversicherung für Kinder

Zahlen Sie für Ihr Kind die Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, können Sie diese jetzt als Sonderausgaben absetzen. Das geht unabhängig davon, ob und wie viel Ihr Kinder selbst verdient. Wichtig ist nur, dass Sie für Ihr Kind noch Anspruch auf Kindergeld bzw. die Kinderfreibeträge haben.

Elternunterhalt: Unterhaltspflicht erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen

Nicht selten werden Kinder für den Unterhalt Ihrer pflegebedürftigen Eltern zur Kasse gebeten. Jetzt sind Kinder nur zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen höher ist als 100.000 Euro.

Diese Grenze gilt auch für Eltern, die Unterhaltszahlungen an ihre volljährigen pflegebedürftigen Kinder leisten.

Erhöhung des Kinderfreibetrages

Der sächliche Kinderfreibetrag steigt in diesem Jahr um insgesamt 96 Euro auf 2.586 Euro pro Elternteil. Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von insgesamt 1.320 Euro, können Sie ab Januar 2020 insgesamt 3.906 Euro steuerlich geltend machen. Bei Zusammenveranlagung der Elternteile verdoppeln sich die Beträge auf insgesamt 7.812 Euro.

Es gilt jedoch weiterhin: Sie erhalten entweder den Kinderfreibetrag ODER das Kindergeld. Letzteres beträgt auch 2020 monatlich 204 Euro für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind erhalten Sie 210 Euro und ab dem Vierten 235 Euro. Die nächste Erhöhung findet zum 01.01.2021 statt. Dann steigt das Kindergeld um 15 Euro.