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50 Euro im Monat steuerfrei

Zum steuer­pflichtigen Arbeits­lohn gehört neben der monatlichen Geld­über­weisung grund­sätzlich auch Sach­lohn, den der Arbeit­geber gewährt. Sachbezüge bleiben steuerfrei, soweit ihr Wert unter einer Frei­grenze bleibt. Diese stieg mit dem Jahres­wechsel von 44 Euro auf 50 Euro monatlich. Über­schreitet der Wert die Schwelle, müssen Angestellte den gesamten Sachbe­zug versteuern und nicht nur den über­steigenden Teil.

Besonders beliebt, um die Frei­grenze auszuschöpfen, sind Gutscheine und Geldkarten, etwa Tank­karten und Shopping-Gutscheine. Sie müssen zweck­gebunden sein und ausschließ­lich zum Bezug von Waren und Dienst­leistungen aus einem fest­gelegten Angebot berechtigen. Der Arbeit­geber muss sie außerdem zum ohnehin geschuldeten Arbeits­lohn gewähren. Gehalts­umwand­lungen oder ein Gehalts­verzicht bringen keinen Steuer­vorteil.

Tipp: Die 50-Euro-Frei­grenze gilt je Arbeit­geber. Üben Sie mehrere Jobs aus, arbeiten etwa neben der Haupt­tätig­keit noch als Minijobber, können Sie von beiden Arbeit­gebern die steuerfreien Vorteile erhalten.